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Tierschutz
Allgemeine Informationen
Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Die Tierärzte der zuständigen Stelle führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
Die Weidehaltung von Schafen im Winter
Die arteigenen Bedürfnisse der Schafe werden am ehesten bei der Haltung im Freien erfüllt.
Ihre Wohlfühltemperatur liegt zwischen 8 und 15 °C, Temperaturen bis -15 °C sind mit entsprechendem Vlies, Gesundheits- und Ernährungszustand aber möglich – unter bestimmten Haltungsbedingungen.
Damit Schafe gesund durch die kalte Jahreszeit kommen, sind folgende Punkte zu beachten:
Vorbereitung der Winterhaltung
Für die Winterweidehaltung müssen die Schafe bereits spätestens ab dem Herbst draußen gehalten werden, um sie langsam an die Kälte zu gewöhnen. Nur dann haben die Tiere die Möglichkeit, ihre Thermoregulation an die sinkenden Temperaturen anzupassen.
Angepasster Schurtermin
Um eine Auskühlung der Schafe zu vermeiden, sollte spätestens im August die Schur stattfinden. Nach der Winterweidesaison darf frühestens nach den Eisheiligen (Mitte Mai), oder aber erst nach der Schafskälte (Anfang Juni) geschoren werden. Als Richtzeit für die Schur sollte der Zeitraum Mitte Mai bis Ende Juni eingehalten werden. Aufgrund der immer extremer werdenden Hitze im Sommer ist eine Schur im Juni optimal.
Gesundheitszustand
Nur gesunde und wohlgenährte Tiere sind für die Weidehaltung im Winter geeignet. Sie bringen das erforderliche Anpassungsvermögen mit, dass es für mögliche extreme Witterungsbedingungen braucht. Bei der Auswahl von Zuchttieren wird im Optimalfall auf eine gute Bauchbewollung geachtet, damit die Wärmeabgabe beim Ausruhen und Schlafen im Liegen möglichst gering ist.
Kranke und verletzte Schafe müssen aufgestallt werden und eignen sich nicht für die Winterweidehaltung.
Witterungsschutz
Die für norddeutsche Winter typische nasskalte Witterung mit viel Wind ist – im Gegensatz zu trockener Kälte mit Schnee – ungünstig für Weidetiere und erfordert einen Witterungsschutz mit einer Liegefläche ohne Morastbildung und Staunässe. Durchfeuchtetes Vlies hat eine herabgesetzte isolierende Wirkung und führt zur Auskühlung der Schafe.
Ein Witterungsschutz ist notwendig, wenn die körpereigenen Temperaturregulationsmechanismen durch Kälte (analog dazu im Sommer bei Hitze) überfordert werden. Diese Vorgabe ist auch in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (in § 3 Abs. 2 Nr. 3) zu finden. Es muss sich nicht zwingend um einen Stall handeln, ein zu zwei oder drei Seiten geschlossener Unterstand mit einem eingestreuten Liegebereich oder ein dichter Baumbestand bzw. Büsche oder Hecken erfüllen die Kriterien ebenfalls. Ein natürlicher oder künstlicher Witterungsschutz muss allen Schafen zeitgleich einen trockenen und windgeschützten Liegeplatz bieten.
Da insgesamt zunehmend mit extremen Witterungsverhältnissen zu rechnen ist, die nicht nur kurzfristig bestehen, sind entsprechende Schutzeinrichtungen rechtzeitig zu planen und vorzuhalten. Für Sauglämmer bis mindestens zur 4. Lebenswoche muss bei nasskalter Witterung ein geeigneter Witterungsschutz vorhanden sein, der die Tiere nicht nur vor Wind, sondern auch vor Regen und Schneefall schützt. In der Regel kann das nur durch Aufstallen gewährleistet werden.
Zufüttern
Selbst wenn Schafe im Schnee „grasend“ beobachtet werden können, ist nicht davon auszugehen, dass sie dabei – sowohl auf die Menge als auch auf die Nährstoffe bezogen – ausreichend Futter aufnehmen können. Auch zu beachten ist, dass Weiden nicht bis zur Grasnarbe abgegrast werden sollten. Hintergrund ist der erhöhte Parasitendruck bei der übermäßigen Aufnahme von Erde. Um den Energiebedarf zu decken, muss deshalb mindestens Raufutter, in entsprechenden Fällen auch Kraftfutter zugefüttert werden. Außenfutterstellen sollten bei der Vorratsfütterung (mehr als der Tagesbedarf) überdacht sein. Eine ordnungsgemäße Futtervorlage auf einer feuchten Fläche ist nicht möglich. Ebenso muss bedacht werden, dass die Aufnahme von gefrorenem Futter zu Verdauungsstörungen führen kann. Darüber hinaus muss den Schafen ganzjährig Mineralfutter und Salzlecksteine angeboten werden. Das Mineralfuttergemisch muss im Winterhalbjahr vitaminisiert (Vitamin A, D, E und Karotin) sein, da Heu und Silage die Vitamine während der Lagerung verlieren.
Tränken
Zwar kann die Aufnahme von sauberem, lockerem Schnee zur Wasserversorgung beitragen, reicht aber nicht aus. Die Wasseraufnahme von Ufern unbefestigter Gewässer sollte vermieden werden, da es durch Morastbildung und Verschmutzung zu einem erhöhten Parasiten- und Infektionsdruck kommt und zusätzlich Moderhinke verbreitet werden kann. Deshalb sollten Schafe, wenn keine ständige und frostfreie Tränkemöglichkeit zur Verfügung steht, mindestens einmal täglich, laktierende Muttertiere mindestens zweimal täglich getränkt werden. Prinzipiell ist zu beachten, dass das Wasser im Optimalfall Trinkwasserqualität hat.
Geeigneter Standort
Für die Winterhaltung von Schafen ist nicht jede Weide gleichermaßen geeignet. Kommt es in den nassen Monaten zu starker Verschlammung und Morastbildung, spricht das entweder für ungünstige Standortbedingungen oder für eine Überbelegung der Fläche. Vor allem schwere, lehmige Böden reagieren bei anhaltender Feuchtigkeit empfindlich und werden durch den Tritt der Tiere schnell geschädigt. Besser geeignet sind sandige Böden, da Regenwasser dort schneller versickert und der Untergrund damit wieder tragfähig wird. Wichtig ist, Staunässe und die Entstehung von Morast möglichst zu vermeiden. Die Besatzdichte im Winter sollte eine Großvieheinheit je Hektar nicht überschreiten.
Regelmäßige Besuche
Das Tierwohl sowie die ordnungsgemäße Funktion der Versorgungsanlagen sind mindestens einmal täglich zu überprüfen. Bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen kann es erforderlich sein, die Kontrollen in kürzeren Abständen durchzuführen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des LAVES unter folgenden Links:
Qualzucht
In Europa und so auch in Deutschland ist die Zucht von Hunden, aber auch aller anderen Tiere mit sog. „Qualzuchtmerkmalen“ verboten: In Europa durch das Europaabkommen wie auch seit 1986 - also seit über 30 Jahren – gilt im deutschen Tierschutzgesetz der sogenannte Qualzuchtparagraf, § 11b. Darüber hinaus gibt es seit 1999 zur Konkretisierung / besseren Auslegung des Paragrafen ein Gutachten zur Qualzucht, das vom Bund herausgegeben wurde. Leider sind sich viele Käufer nicht bewusst, welche Tierrassen schwerwiegende, erbliche Defekte haben und kaufen solche Tiere insbesondere Hunde, Katzen und Kaninchen immer noch. Aus diesem Grund wurde von der Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten Baden-Württemberg die Aufklärungskampagne „Frei Schnauze – Erkenne Qualzucht“ ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Aufklärungskampagne wurde unter anderem ein Aufklärungsfilm gedreht, den Sie hier finden können.
Die Internetsteite der Aufklärungskampagne finden Sie hier.
Dokumente
| Merkblatt Transportfähigkeit und Notschlachtungen bei Rindern (200 kB) | |
| Selbsauskunft für Interessenten: Pferde (21 kB) | |
| Merkblatt Pferdehaltung (643 kB) | |
| Merkblatt Schaf- und Ziegenhaltung (922 kB) | |
| Merkblatt Rassegeflügel und Geflügelhobbyhaltung (87 kB) | |
| Merkblatt Rinderhaltung (338 kB) | |
| Merkblatt Schweinehaltung 2023 docx.pdf (848 kB) |

