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Stelle als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. -fegerin aufgeben
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihre Stelle als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder –fegerin aufgeben möchten, müssen Sie den entsprechenden Verwaltungsakt, also Ihre Bestellung, durch die zuständige Behörde aufheben lassen.
Sie können die Aufhebung Ihrer Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder –fegerin freiwillig einleiten. Die Aufhebung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zwangsweise eingeleitet werden. Mit Vollendung des 67. Lebensjahres endet die Bestellung. Ein Antrag auf Aufhebung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Wollen Sie die gesamte Tätigkeit als Schornsteinfeger oder –fegerin aufgeben, können Sie anschließend die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und ggf. Ihr Gewerbe abmelden.
Ansprechpartner/in
| Sicherheit, Ordnung und Migration | |
| Dezernat IIIAm Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 Telefax: 04141 12-1025 E-Mail: ordnung@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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| Das Ordnungsamt des Landkreises Stade ist als örtliche Gefahrenabwehrbehörde vor allem bei speziellen Aufgaben der Eingriffsverwaltung wie zum Beispiel Ausländer-, Jagd-, Waffen-, Sprengstoff-, Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig. Demgegenüber stehen die Aufgaben der Leistungsverwaltung des Ordnungsamtes. Besonders zu nennen sind hier die Dienstleistungen der Außenstellen des Ordnungsamtes in Stade-Wiepenkathen, die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle. Im Übrigen ist das Ordnungsamt für den Rettungsdienst, die Kreisfeuerwehr, den Katastrophenschutz und damit insgesamt für den Schutz der Bevölkerung im Landkreis Stade vor einer Vielzahl von Gefahren zuständig. | |


