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Silvester (waffen- und sprengstoffrechtliche Regelungen)
Allgemeine Informationen
Jeweils zum Jahreswechsel erlässt der Landkreis Stade eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen und eine Allgemeinverfügung mit Regelungen für das Verschießen von pyrotechnischer Munition mit Schreckschuss- und Signalwaffen. Diese Allgemeinverfügungen gelten im gesamten Gebiet des Landkreises Stade. Sie werden jährlich kurz vor Silvester in der Tagespresse amtlich bekanntgemacht und auf der Internetseite des Landkreises Stade unter "Bekanntmachungen" veröffentlicht.
Hinweis:
In Niedersachsen ist das Steigenlassen von Himmelslaternen (auch bekannt als Skyballone, Skylaternen oder Kong-Ming-Laternen) aus Brandschutzgründen verboten.
Ansprechpartner/in für die Kommune Landkreis Stade
| Herr Witt | |
| Kreishaus, Raum 0.014 // EG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-3220 Telefax: 04141 12-3223 E-Mail: ordnung@landkreis-stade.de | |

