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Schwarzarbeit
Allgemeine Informationen
Unter Schwarzarbeit wird regelmäßig die Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Umgehung bestimmter Berufszulassungsregeln verstanden. Die verschiedenen Formen der Schwarzarbeit richten erheblichen volkswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Schaden an.
Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) hat der Gesetzgeber versucht, einer Ausdehnung der Schwarzarbeit entgegenzuwirken. Danach können bei Verstößen in Einzelfällen Bußgelder bis zu 300.000 Euro festgesetzt werden.
Nach dem SchwarzArbG leistet unter anderem derjenige Schwarzarbeit, der Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewebekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat, oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe bleiben weiterhin zulässig, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind.
Zuständige Verfolgungsbehörde für die o. g. Ordnungswidrigkeiten ist für das gesamte Kreisgebiet der Landkreis Stade. Zur Ermittlung und Verfolgung von Rechtsverstößen setzt der Landkreis Stade einen Außendienstmitarbeiter ein.
Die Schwarzarbeitsbekämpfung erfolgt in Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und Institutionen, insbesondere dem Hauptzollamt Bremen sowie der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
Ansprechpartner/in
| Sicherheit, Ordnung und Migration | |
| Dezernat IIIAm Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 Telefax: 04141 12-1025 E-Mail: ordnung@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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| Das Ordnungsamt des Landkreises Stade ist als örtliche Gefahrenabwehrbehörde vor allem bei speziellen Aufgaben der Eingriffsverwaltung wie zum Beispiel Ausländer-, Jagd-, Waffen-, Sprengstoff-, Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig. Demgegenüber stehen die Aufgaben der Leistungsverwaltung des Ordnungsamtes. Besonders zu nennen sind hier die Dienstleistungen der Außenstellen des Ordnungsamtes in Stade-Wiepenkathen, die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle. Im Übrigen ist das Ordnungsamt für den Rettungsdienst, die Kreisfeuerwehr, den Katastrophenschutz und damit insgesamt für den Schutz der Bevölkerung im Landkreis Stade vor einer Vielzahl von Gefahren zuständig. | |
Externe Ansprechpartner/in
| Hauptzollamt Bremen Hans-Böckler-Str. 56 28217 Bremen, Stadt Telefax: 04213897-166 E-Mail: poststelle.hza-bremen@zoll.bund.de |
Dokumente
| Faltblatt Schwarzarbeit (5 MB) |

