Landkreis Stade

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Rotes 06er Kennzeichen (Händler, Hersteller, Werkstätten) Verlängerung

zuklappenAllgemeine Informationen

Die roten Kennzeichen können, gemäß § 41 der Fahrzeugzulassungsverordnung -FZV- zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen zugeteilt werden. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06".

Technische Prüfstellen sowie anerkannte Überwachungsorganisationen nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) können, für die Durchführung von Prüfungsfahrten im Rahmen von Untersuchungen, Prüfungen und Begutachtungen nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ebenfalls rote Kennzeichen erhalten. Diese roten Kennzeichen beginnen dann immer mit einer "05".

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