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Prüfungen von Verwendungnachweisen
Allgemeine Informationen
Der Landkreis Stade sowie die Samtgemeinden und Gemeinden erhalten Zuwendungen auf der Grundlage von Fachgesetzen oder Förderrichtlinien und haben nach Beendigung der Maßnahme regelmäßig einen Verwendungsnachweis zu erstellen. Mit diesen wird nachgewiesen, dass die Fördermittel zweck- und zielentsprechend eingesetzt wurden.
Der Zuwendungsgeber beauftragt in einigen Fällen per Zuwendungsbescheid oder auf Grund untergesetzlichen Regelungen das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung der zu erstellenden Verwendungsnachweise. Der Prüfumfang kann je nach Fördermaßnahme stark variieren und von einer Belegprüfung bis zu einer vollumfänglichen Prüfung reichen.
Ansprechpartner/in
| Herr Lüder Haack | |
| Kreishaus, Raum 3.006 // 3. OG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-1424 Telefax: 04141 12-1413 E-Mail: rechnungspruefung@landkreis-stade.de | ![]() |


