Landkreis Stade

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Pferdetransporte

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Wenn Pferde oder Ponys - z. B. wegen Verkaufs, zur Teilnahme an Turnieren oder zur Fahrt in den Urlaub - in EU-Mitgliedstaaten verbracht werden sollen, wird ein amtstierärztliches Attest benötigt. Dafür wird das Pferd wird vor Ort amtstierärztlich untersucht. Es muss gesund, frei von übertragen Krankheiten und transportfähig sein, damit das sogenannte TRACES-Attest ausgestellt werden kann.

Für die Anmeldung steht der Vordruck „Anmeldung eines Pferdes zum Transport in einen EU-Mitgliedstaat“ zur Verfügung. Dieses Formular muss drei Werktage vor dem geplanten Transport vollständig ausgefüllt beim Veterinäramt vorliegen. Eine Amtstierärztin setzt sich dann mit dem Pferdehalter zur Vereinbarung des Vor-Ort-Termins in Verbindung.

Das TRACES-Attest ist zwar ab Ausstellung 10 Tage gültig. Jedoch gilt das entsprechend ausgestellte TRACES-Attest nur für den Transport bis zum im Attest angegebenen Bestimmungsort, nicht mehr jedoch für die Rückreise zum Herkunftsort.

Demnach muss für die Rückreise nach Deutschland grundsätzlich ein neues TRACES-Attest von der jeweils zuständigen Behörde des Aufenthaltsortes ausgestellt werden. Diese sollte rechtzeitig bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Behörde beantragt werden. 

Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt bzw. das Veterinäramt des Veranstaltungsortes

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