Landkreis Stade

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Oldtimer (H) Zulassung

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Als "historisch" gelten Fahrzeuge (Auto, Krad, Anhänger, Wohnmobile), die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden (entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung). Dabei ist unerheblich, ob das Fahrzeug momentan abgemeldet oder zugelassen ist.

Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. 

Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt.

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