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Niederlassungserlaubnis beantragen
Allgemeine Informationen
Als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (sogenannte Niederlassungserlaubnis) erhalten. Die Niederlassungserlaubnis stellt ein eigenständiges, vom ursprünglichen Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht dar. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, können Sie die Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Bedingungen erhalten:
- Fachkräfte und Forscher,
- Selbständige,
- Inhaber der Blauen Karte EU,
- Ausländische Beamte,
- Ausländische Familienangehörige von Deutschen,
- Ehe- oder eingetragene Lebenspartner von ausländischen Personen mit einer Niederlassungserlaubnis (auch bei Aufhebung der ehelichen/ eingetragenen Lebensgemeinschaft),
- Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge,
- Minderjährige Kinder und junge Erwachsene mit Aufenthaltserlaubnissen aus familiären oder humanitären Gründen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind,
- Ehemalige Deutsche.
Informieren Sie sich bitte gesondert über die je nach Fallkonstellation geltenden Erteilungsvoraussetzungen.
Ansprechpartner/in
| Sicherheit, Ordnung und Migration | |
| Dezernat IIIAm Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 Telefax: 04141 12-1025 E-Mail: ordnung@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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| Das Ordnungsamt des Landkreises Stade ist als örtliche Gefahrenabwehrbehörde vor allem bei speziellen Aufgaben der Eingriffsverwaltung wie zum Beispiel Ausländer-, Jagd-, Waffen-, Sprengstoff-, Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig. Demgegenüber stehen die Aufgaben der Leistungsverwaltung des Ordnungsamtes. Besonders zu nennen sind hier die Dienstleistungen der Außenstellen des Ordnungsamtes in Stade-Wiepenkathen, die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle. Im Übrigen ist das Ordnungsamt für den Rettungsdienst, die Kreisfeuerwehr, den Katastrophenschutz und damit insgesamt für den Schutz der Bevölkerung im Landkreis Stade vor einer Vielzahl von Gefahren zuständig. | |


