Landkreis Stade

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Nachweis von absolvierten Fortbildungen als beruflicher Betreuer/Betreuerin übermitteln

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zuklappenAllgemeine Informationen

Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, regelmäßig an berufsbezogenen Fortbildungen teilzunehmen. Sie müssen die Teilnahme an diesen Fortbildungen der zuständigen Stammbehörde nachweisen. Die Fortbildungen sind notwendig, um Ihre fachliche und persönliche Eignung zu gewährleisten.

Wenn Sie Ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, kann dies zur Folge haben, dass die Stammbehörde den Widerruf Ihrer Registrierung prüft. 

Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Bearbeitungsdauer
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare

zuklappenAnsprechpartner/in
GesundheitStandort anzeigen
Heckenweg 7
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5300
Telefax: 04141 12-5313
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Parkmöglichkeiten:
Parkplätze vor dem Haus
Anzahl: 2

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
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