Inhalt
Nachweis von absolvierten Fortbildungen als beruflicher Betreuer/Betreuerin übermitteln
Allgemeine Informationen
Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, regelmäßig an berufsbezogenen Fortbildungen teilzunehmen. Sie müssen die Teilnahme an diesen Fortbildungen der zuständigen Stammbehörde nachweisen. Die Fortbildungen sind notwendig, um Ihre fachliche und persönliche Eignung zu gewährleisten.
Wenn Sie Ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, kann dies zur Folge haben, dass die Stammbehörde den Widerruf Ihrer Registrierung prüft.
Ansprechpartner/in
| Gesundheit | |
| Heckenweg 7 21680 Stade Telefon: 04141 12-5300 Telefax: 04141 12-5313 E-Mail: gesundheit@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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