Landkreis Stade

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Kreisjägermeister und Jagdbeirat

zuklappenAllgemeine Informationen

Der vom Kreistag des Landkreises Stade für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode gewählte Kreisjägermeister erledigt ihm besonders übertragene Aufgaben und berät die Jagdbehörde in allen jagdlichen Belangen.

Der Jagdbeirat wird bei der Jagdbehörde aus dem Kreisjägermeister und sechs weiteren Mitgliedern gebildet. Um die Hegeziele des § 1 Abs. 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) zu erreichen, gehören zu den Mitgliedern des Jagdbeirates gem. § 39 Nds. Jagdgesetz jeweils ein Vertreter

  • der Landwirtschaft,
  • der Forstwirtschaft,
  • der Jagdgenossenschaften,
  • der anerkannten Landesjägerschaft,
  • des Naturschutzes und
  • der Anstalt Niedersächsische Landesforsten.


Auf diese Weise werden alle im § 1 Abs. 2 BJagdG aufgeführten Interessenlagen abgedeckt. Die Jagdbehörde hat den Jagdbeirat vor allen wesentlichen Entscheidungen zu hören, sodass ein Ausgleich sämtlicher Interessen bei der Jagdausübung gewährleistet ist.


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Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-3220
Telefax: 04141 12-3223
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