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Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergarten
Allgemeine Informationen
Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat oder von einer Behinderung bedroht ist, können Ihnen zusätzliche Leistungen für die Betreuung in der Kindertagesstätte bewilligt werden. Dafür muss ein individueller Förderbedarf festgestellt sein.
Ihr Kind kann in einer integrativen Gruppe mit Kindern mit Behinderungen und ohne Behinderungen betreut werden oder alleine in einer Gruppe mit Kindern ohne Behinderungen (Einzelintegration). Hierbei sind zusätzliche Leistungen in Krippengruppen (Kinder im Alter unter 3 Jahren), Kindergartengruppen (Kinder ab dem 3. Lebensjahr) und in Hortgruppen (von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) möglich.
Bei einem bestimmten Förderbedarf können Kinder auch in einem Heilpädagogischen Kindergarten für Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung, in einem Sprachheilkindergarten oder in einem Heilpädagogischen Kindergarten für Kinder mit einer Hörbehinderung betreut werden.
Ansprechpartner/in für die Kommune Landkreis Stade
| Frau Golbeck | |
| Am Staatsarchiv, Raum 311 // 3. OG Am Staatsarchiv 3 21680 Stade Telefon: 04141 12-5119 Telefax: 04141 12-5113 E-Mail: egh.jugend@landkreis-stade.de | |


