Landkreis Stade

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Jagdsteuer

zuklappenAllgemeine Informationen

Wer das Jagdrecht ausübt oder durch Dritte ausüben lässt ist zur Zahlung einer Jagdsteuer verpflichtet. Die Höhe der Jagdsteuer richtet sich nach dem Jagdwert. Bei verpachteten Jagden gilt der vom Pächter auf der Grundlage des Pachtvertrages zu entrichtende Pachtpreis als Jagdwert. Die jährlich erhobene Steuer beträgt 10 % des Jagdwertes.


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Dezernat IAm Sande 1
21682 Stade
Telefon: 04141 12-2010
Telefax: 04141 12-2013
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


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Das Amt Finanzen ist für alle Finanzangelegenheiten und Geldgeschäfte des Landkreises Stade verantwortlich. Das Aufgabenpaket umfasst u. a. die Aufstellung des Haushaltsplanes, die die zentrale Geschäftsbuchhaltung und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Abwicklung der Finanzen und die Einhaltung des durch den Haushaltsplan festgelegten Finanzrahmens zu überwachen. Dies geschieht durch ein unterjähriges Berichtswesen und am Ende des Haushaltsjahres durch die Erstellung des Jahresabschlusses bestehend aus der Ergebnis- und Finanzrechnung und der Bilanz.
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