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Jagdpacht
Allgemeine Informationen
Die Ausübung des Jagdrechtes wird in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag an einen oder mehrere Jäger verpachtet. Dieser Jagdpachtvertrag ist nach § 20 Niedersächsisches Jagdgesetz von der Jagdpächterin oder dem Jagdpächter anzuzeigen. Hierzu ist anzugeben, auf welchen anderen Flächen sie oder er zusätzlich zur Jagd befugt ist. Eine entsprechende Erklärung ist für Jagdpächterinnen und Jagdpächter in dem Landkreis Stade vorbereitet. Die Pachtdauer soll mindestens 9 Jahre betragen, so dass bei der Jagdausübung in den Jagdrevieren eine gewisse Kontinuität gewährleistet ist.
Ansprechpartner/in
| Sicherheit, Ordnung und Migration | |
| Dezernat IIIAm Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 Telefax: 04141 12-1025 E-Mail: ordnung@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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| Das Ordnungsamt des Landkreises Stade ist als örtliche Gefahrenabwehrbehörde vor allem bei speziellen Aufgaben der Eingriffsverwaltung wie zum Beispiel Ausländer-, Jagd-, Waffen-, Sprengstoff-, Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig. Demgegenüber stehen die Aufgaben der Leistungsverwaltung des Ordnungsamtes. Besonders zu nennen sind hier die Dienstleistungen der Außenstellen des Ordnungsamtes in Stade-Wiepenkathen, die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle. Im Übrigen ist das Ordnungsamt für den Rettungsdienst, die Kreisfeuerwehr, den Katastrophenschutz und damit insgesamt für den Schutz der Bevölkerung im Landkreis Stade vor einer Vielzahl von Gefahren zuständig. | |


