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Jagdbezirke und befriedete Bezirke
Allgemeine Informationen
Die Jagdbezirke ergeben sich unmittelbar aus dem Bundesjagdgesetz. Es gibt gemeinschaftliche Jagdbezirke (zu einem solchen gemeinschaftlichen Jagdbezirk mit einer Mindestgröße von 250 ha gehören alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören) und Eigenjagdbezirke. Ein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn mindestens 75 ha zusammenhängender Grundfläche mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche im Eigentum ein und derselben Person oder Personengemeinschaft stehen.
Die von der Jagdbehörde des Landkreises Stade verwalteten Jagdbezirke sind in insgesamt 11 Hegeringen und einer Damwildhegegemeinschaft zusammengefasst.
In § 9 Abs. 1 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) sind die sogenannten befriedeten Bezirke aufgelistet. Diese kraft Gesetzes nicht bejagbaren Flächen sind zwar Bestandteil eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes bzw. Eigenjagdbezirkes, dürfen jedoch grundsätzlich nicht bejagt werden. Ausnahmen hiervon können durch die Jagdbehörde unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.
Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken dürfen
- Füchse
- Marder
- Iltisse
- Hermeline
- Waschbären
- Marderhunde
- Minke
- Nutrias
- Wildkaninchen
fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung anderen zur Jagd befugten Personen übertragen ist.
Daraus ergibt sich für die Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigten eines solchen befriedeten Bezirkes, dass z. B. das Problem eines auf den Dachboden herumtollenden Marders nicht das Problem des zuständigen Jägers sondern eben des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten ist.
Nach § 6a Bundesjagdgesetz (BJagdG) können Grundflächen vom Grundstückseigentümer für befriedet erklärt werden, wenn der Grundeigentümer glaubhaft macht, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt. Die Einzelheiten können aus der Regelung entnommen werden.
In befriedeten Bezirken ruht die Jagd (§ 6 BJagdG).
Ansprechpartner/in
| Herr Witt | |
| Kreishaus, Raum 0.014 // EG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-3220 Telefax: 04141 12-3223 E-Mail: ordnung@landkreis-stade.de | |

