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Frostschutzberegnung
Allgemeine Informationen
Für die Entnahme von Wasser zur Frostschutzberegnung ist eine Erlaubnis gemäß § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) erforderlich.
Formulare
| Frostschutzberegnung - Antrag (708 KB) |

