Landkreis Stade

Inhalt

Fachbetriebseigenschaft bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Feststellung

zuklappenAllgemeine Informationen

Betriebe, die die in § 45 Absatz 1 der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) genannten Tätigkeiten an den dort genannten Anlagen und Anlagenteilen ausführen, bedürfen der Zertifizierung als Fachbetrieb.


Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der zuständigen Wasserbehörde den Nachweis der Fachbetriebseigenschaft zu erbringen. Diese muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden wenn er den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

§ 45 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr AbelStandort anzeigen
Kreishaus, Raum 2.127 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6830
E-Mail:
Frau LudwigStandort anzeigen
Kreishaus, Raum 2.126 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6835
Telefax: 04141 12-6813
E-Mail:
Herr ThomasStandort anzeigen
Kreishaus, Raum 2.128 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6837
Telefax: 04141 12-6813
E-Mail:
zurück

Infospalte