Landkreis Stade

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Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

zuklappenAllgemeine Informationen

Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf entsprechend der gesetzlichen Grundlage im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) der Erlaubnis. Diese wird durch das örtliche Jugendamt, angesiedelt bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, erteilt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

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Frau Karin PapertStandort anzeigen
Am Staatsarchiv, Raum 114 // 1. OG
Am Staatsarchiv 3
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5184
Telefax: 04141 12-5113
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