Landkreis Stade

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Ergebnis eines Vergütungsfeststellungsverfahrens von beruflichen Betreuern/Betreuerinnen mitteilen

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zuklappenAllgemeine Informationen

Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer müssen Sie das Ergebnis Ihres Vergütungsfeststellungsverfahrens der zuständigen Stammbehörde unaufgefordert mitteilen.

Generell erhalten Sie als Berufsbetreuender eine pauschale Vergütung für Ihre Tätigkeit. Die Höhe der Fallpauschale richtet sich nach Ihrer beruflichen Qualifikation, der Dauer der Betreuung, dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betreuten und dem Vermögensstatus des Betreuten. Je nach beruflicher Qualifikation gibt es verschiedene Vergütungstabellen.

Im Vergütungsfeststellungsverfahren wird überprüft, nach welcher Vergütungstabelle Sie vergütet werden. Die Durchführung eines Vergütungsfeststellungsverfahrens können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Über das Ergebnis des Verfahrens müssen Sie Ihre Stammbehörde informieren.

Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Bearbeitungsdauer
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare

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Heckenweg 7
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5300
Telefax: 04141 12-5313
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


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