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Entwässerungsgenehmigung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.
Ansprechpartner/in
| Wasserwirtschaft und Küstenschutz | |
| Kreishaus Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 Telefax: 04141 12-1025 E-Mail: umwelt@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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