Landkreis Stade

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Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung

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zuklappenAllgemeine Informationen

Wenn eine Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen.

Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare

zuklappenAnsprechpartner/in
NaturschutzStandort anzeigen
Kreishaus
Am Sande 2
21682 Stade
Telefax: 04141 12-6713
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Die Aufgaben des Bereiches Naturschutz ergeben sich aus der Naturschutzgesetzgebung und aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung.

Ziel der Arbeit des Bereiches Naturschutz ist es, die Artenvielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und die Schönheit von Natur und Landschaft auch für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu entwickeln.
Gleichzeitig ist der Wald zu erhalten, seine Fläche im Landkreis Stade möglichst zu vergrößern und seine Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern.

Gerne stehen wir allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Stade als Ansprechpartner zu Naturschutz- und Waldfragen zur Verfügung.
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