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Bau von Wasserversorgungsanlagen Genehmigung
Allgemeine Informationen
Der Bau von Wasserversorgungsanlagen bedarf einer Genehmigung/Anzeige. Gleiches gilt für den Betrieb und die Änderung von Aufbereitungsanlagen und Hochbehältern.
Die Genehmigung darf nur versagt oder unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert.
Ansprechpartner/in
| Frau Miehe | |
| Kreishaus, Raum 2.139 // 2. OG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-6851 Telefax: 04141 12-6813 E-Mail: umwelt@landkreis-stade.de | |


