Landkreis Stade

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Bau von Wasserversorgungsanlagen Genehmigung

zuklappenAllgemeine Informationen

Der Bau von Wasserversorgungsanlagen bedarf einer Genehmigung/Anzeige. Gleiches gilt für den Betrieb und die Änderung von Aufbereitungsanlagen und Hochbehältern.

Die Genehmigung darf nur versagt oder unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert.

Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?

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Frau MieheStandort anzeigen
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Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6851
Telefax: 04141 12-6813
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