Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens werden die folgenden Unterlagen benötigt:
> Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens
> Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein), entfällt bei Neufahrzeugen
> Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
> bei Neufahrzeugen EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC (Certificate of Conformity))
> aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (entfällt, wenn das Fahrzeug noch keine drei Jahre alt ist)
> spezielle Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung für Ausfuhrkennzeichen
> gültigen Personalausweis, alternativ gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Gemeinde / Stadt, bzw. Ausweis/Pass des Heimatlandes
> Erklärung des Empfangsberechtigten
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie unter den markierten Punkten.
Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.