Landkreis Stade

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Anzeige von Trinkwasseranlagen (u.a. auch sogenannte Hausbrunnen) und Nichttrinkwasseranlagen aufgeben

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zuklappenAllgemeine Informationen

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet, diese anzumelden. Des Weiteren sind Sie als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage verpflichtet, eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage anzumelden.

Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen, muss das Wasser zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.

Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die (Wieder-)Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche bauliche oder betriebstechnische Veränderungen oder der Übergang des Eigentums in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen mitteilen.

Im Anschluss meldet sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung.

Verfahrensablauf
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?

zuklappenAnsprechpartner/in
Information GesundheitsamtStandort anzeigen
Heckenweg 7, Raum 11 // EG
Heckenweg 7
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5300
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