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Aktuelles Führungszeugenis und aktuellen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis als Beruflicher Betreuer vorlegen
Allgemeine Informationen
Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, der zuständigen Stammbehörde alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorzulegen. Außerdem müssen Sie eine Erklärung abgeben, ob gegen Sie ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist. Sie müssen beide Dokumente und die Erklärung unaufgefordert der Stammbehörde vorlegen.
Ansprechpartner/in
| Gesundheit | |
| Heckenweg 7 21680 Stade Telefon: 04141 12-5300 Telefax: 04141 12-5313 E-Mail: gesundheit@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de | Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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