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Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Allgemeine Informationen
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Bürger – auch Kleineinleiter – und die indirekt einleitenden Betriebe zahlen die Abwasserabgabe nur indirekt (über die Abwassergebühr bzw. über die Abwälzung durch die Gemeinde). Lediglich die Betriebe, die selbst über eine Abwasserreinigungsanlage verfügen und Abwasser einleiten, zahlen direkt eine Abwasserabgabe an das Land.
Ansprechpartner/in
| Frau Wehner | |
| Amt / Bereich Wasserwirtschaft und Küstenschutz Kreishaus, Raum 2.137 // 2. OG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-6841 Telefax: 04141 12-6813 E-Mail: umwelt@landkreis-stade.de | |


