Landkreis Stade

Inhalt

Vorlage - 2019/1332  

Betreff: Jugendhaus am Vorwerk
a) Mitteilung über die haushaltsrechtlich unzulässige Überschreitung des festgelegten Liquiditätsrahmens
b) Verlustübernahme der Defizite für die Jahre 2016, 2017 und 2018
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Personalausschuss
18.11.2019 
Sitzung des Finanz- und Personalausschusses (offen)   
Kreisausschuss
Kreistag
02.12.2019 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

a) Von der haushaltsrechtlich unzulässigen Überschreitung des Liquiditätsrahmens wird Kenntnis genommen.

b) Die Ermächtigung zur Verlustübernahme der Defizite in Höhe von rd. 700.000 € (vorbehaltlich der Rechnungsprüfung für das Jahresergebnis 2018) wird im Kernhaushalt außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

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Sachverhalt:

a) Mitteilung über die haushaltsrechtlich unzulässige Überschreitung des festgelegten Liquiditätsrahmens

Das Jugendhaus a.V. ist eine Einrichtung des Jugendamtes mit einer selbständigen Wirtschaftsführung im Sinne des § 136 Abs. 3 i.V.m. § 139 Abs.1 NKomVG.

In § 4 a der Haushaltssatzung wurde für das Haushaltsjahr 2019 ein Höchstbetrag für Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen für die Sonderkasse des Jugendhauses a.V. in Höhe von 450.000 € festgesetzt. Eine Überschreitung des in der Haushaltssatzung festgelegten Liquiditätsrahmens ist gem. § 122 NKomVG unzulässig.  Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätskredite wurde im laufenden Haushaltsjahr von Januar bis Mai 2019 mehrfach überschritten und seit dem 28. Mai 2019 dauerhaft und erheblich überschritten bis zu 770.000 € am 12.09.2019. Der Stand der Liquiditätskredite konnte nunmehr am 04.11.2019 auf die zulässige Höhe von 320.000 € gesenkt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat vom Landrat den Auftrag erhalten, zu prüfen, wie und warum es zu diesen Überschreitungen gekommen ist.

 

b) Verlustübernahme der Defizite für die Jahre 2016, 2017 und 2018

Für die Rechnungsjahre 2016 und 2017 hat das Jugendhaus Fehlbeträge in Höhe von 79.842,68 € (unter Berücksichtigung der Überschussrücklage) und 274.321,53 € zu verzeichnen. Für das Rechnungsjahr 2018 wird ein vorläufiger Fehlbetrag in Höhe von 345.738,69 € ausgewiesen. Gemäß § 6 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen dürfen Fehlbeträge vorgetragen werden, wenn ein Ausgleich in den kommenden zwei Jahren durch Überschüsse zu erwarten ist. Verbleibt nach Ablauf dieses Zeitraumes erneut ein Fehlbetrag ist dieser unverzüglich aus Haushaltsmitteln der Kommune auszugleichen. Es ist erforderlich, die Fehlbeträge aus den Jahren 2016, 2017 und 2018 (vorbehaltlich der Rechnungsprüfung) in Höhe von insgesamt rd. 700.000 € außerplanmäßig auszugleichen. Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG sind außerplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ist aufgrund der entstandenen Fehlbeträge im Jugendhaus a.V. in den letzten drei Rechnungsjahren gegeben. Die Haushaltsmittel stehen aus Minderaufwendungen und Mehrerträgen des Gesamthaushaltes zur Verfügung.

 

 

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