Landkreis Stade

Inhalt

Vorlage - 2012/0074  

Betreff: Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Este oberhalb Buxtehudes bis zur Kreisgrenze
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen
27.06.2012 
Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung und Umweltfragen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf_ÜSG-VO obere Este PDF-Dokument
ÜSG_Este_Übersicht  
ÜSG_Este_1_Detail  
ÜSG_Este_2_Detail  
ÜSG_Este_3_Detail  
Text § 78 und § 103 WHG PDF-Dokument
Text § 115 und § 116 NWG PDF-Dokument

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen stimmt der Einleitung des Verfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Este oberhalb Buxtehudes bis zur Kreisgrenze zu.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 115 Abs. 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) sind von den unteren Wasserbehörden für die Gewässerabschnitte, die vom Nds. Umweltministerium (MU) in einer Verordnung bestimmt worden sind, die Gebiete durch Verordnung als Überschwemmungsgebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (Bemessungsabfluss HQ100) zu erwarten ist.

 

Die entsprechende Verordnung vom MU vom 26.11.2007 „über die Gewässer und Gewässerabschnitte, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind“, führt u.a. die Este auf.

 

Nachdem der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Abstimmung mit dem Landkreis Stade das Überschwemmungsgebiet der Este zwischen dem Stauwehr an der Moisburger Straße in Buxtehude und der Grenze zum Landkreis Harburg durch die STADT-LAND-FLUSS Ingenieurdienste GmbH hat ermitteln lassen, erfolgte die vorläufige Sicherung dieses Gebietes (obere Este) nach § 76 Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am 15.02.2012 durch Veröffentlichung der vom NLWKN erstellten Arbeitskarten im Nds. Ministerialblatt.

 

Nach § 115 Abs. 2 Satz 1 und 2 NWG hat der Landkreis Stade als zuständige untere Wasserbehörde nunmehr die gesetzliche Verpflichtung, das ermittelte und vorläufig gesicherte Gebiet durch Verordnung als Überschwemmungsgebiet festzusetzen.

 

Bereits Ende 2006 hatte der Landkreis Stade ein Verfahren zur Ausweisung des Überschwemmungsgebietes der Este zwischen dem Stauwehr an der Moisburger Straße in Buxtehude und der Grenze zum Landkreis Harburg betrieben. Im noch laufenden Verfahren (die Beteiligung Träger öffentlicher Belange hatte schon stattgefunden) wurde jedoch seitens des Gewässerkundlichen Landesdienstes herausgefunden, dass der für dieses Verfahren maßgebliche HQ100 zu niedrig angesetzt worden war. Mit dem aktualisierten HQ100-Wert musste das Überschwemmungsgebiet neu berechnet werden. Das nunmehr vorliegende Ergebnis in Form des vom NLWKN vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes der oberen Este macht ein neues Ausweisungsverfahren auf Grundlage des aktuellen Wasserrechts notwendig.

 

Das durch den NLWKN vorläufig gesicherte und durch den Landkreis Stade festzusetzende Überschwemmungsgebiet der oberen Este stellt keine „Planung“ des NLWKN oder des Landkreises Stade dar, sondern soll vielmehr eine Naturgegebenheit, nämlich den wissenschaftlich ermittelten, derzeitigen Bereich der Ausuferung der Este im Falle eines HQ100, unter gesetzlichen Schutz stellen. Die nach der vorläufigen Sicherung und nach der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes anzuwendende Schutznorm des § 78 WHG soll im Sinne eines vorbeugenden Hochwasserschutzes den notwendigen Platz in der natürlichen Flussaue sichern, die die Este im Falle eines HQ100 benötigt.

 

Dieser Vorlage ist der Verordnungsentwurf beigefügt, der aus dem Verordnungstext, einer Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000 sowie aus drei Detailkarten im Maßstab 1 : 5.000 besteht.

 

Noch im Juni 2012 soll das nach § 115 Abs. 3 NWG vorgesehene Anhörungsverfahren nach § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes begonnen werden. Den zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange soll die Möglichkeit gegeben werden, bis Ende August eine Stellungnahme abzugeben. Die Auslegung des Entwurfs der Überschwemmungsgebiets-Verordnung und der dazugehörigen Karten in der Samtgemeinde Apensen und in der Stadt Buxtehude soll noch vor den Sommerferien im Juli 2012 beginnen, so dass Betroffene, deren Belange durch die Ausweisung des Überschwemmungsgebietes berührt wären, bis ca. Ende August Stellungnahmen abgeben und Einwendungen geltend machen können. Der sich anschließende Erörterungstermin ist für Ende September geplant. Die ggf. aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen überarbeitete Überschwemmungsgebietsverordnung inklusive der Karten soll am 21.11.2012 erneut dem Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen vorgelegt werden. Der Beschluss des Kreistages ist für die Sitzung am 17.12.2012 vorgesehen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage 1              Entwurf der ÜSG-VO der oberen Este

Anlage 2              Übersichtkarte des ÜSG im Maßstab 1 : 25.000

Anlage 3.1              1. Detailkarte, unmaßstäblich in DIN A3 (Original im Maßstab 1 : 5.000)

Anlage 3.2              2. Detailkarte, unmaßstäblich in DIN A3 (Original im Maßstab 1 : 5.000)

Anlage 3.3              3. Detailkarte, unmaßstäblich in DIN A3 (Original im Maßstab 1 : 5.000)

Anlage 4              Text des § 78 und des § 103 WHG

Anlage 5              Text des § 115 und des § 116 NWG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf_ÜSG-VO obere Este (35 KB) PDF-Dokument (52 KB)    
Anlage 4 2 ÜSG_Este_Übersicht (4632 KB)      
Anlage 5 3 ÜSG_Este_1_Detail (2431 KB)      
Anlage 6 4 ÜSG_Este_2_Detail (2106 KB)      
Anlage 7 5 ÜSG_Este_3_Detail (2154 KB)      
Anlage 2 6 Text § 78 und § 103 WHG (41 KB) PDF-Dokument (52 KB)    
Anlage 3 7 Text § 115 und § 116 NWG (22 KB) PDF-Dokument (45 KB)