Landkreis Stade

Inhalt

Vorlage - 2012/0047-01  

Betreff: Fahrrinnenanpassung der Elbe - Sachstandsbericht
sowie Antrag des Kreistagsabgeordneten Koch-Böhnke (DIE LINKE.) vom 30.03.2012 betr. "Klage vor europäischen Gerichten gegen die geplante Elbvertiefung"
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2012/0047
Beratungsfolge:
Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen
27.06.2012 
Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung und Umweltfragen zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den vorstehenden Sachstandsbericht zur Fahrrinnenanpassung der Tideelbe sowie die Feststellung bezüglich der Klagemöglichkeit des Landkreises zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Am 23.04.2012 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Planfeststellungsbeschlüsse der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord und der Hamburgischen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,50 m tiefgehende Containerschiffe. Die Auslegung des 2590 Seiten starken Planfeststellungsbeschlusses erfolgte vom 25.05. bis 07.06.2012 in den vom Vorhaben betroffenen Gemeinden, allein in Niedersachsen sind 19 Gemeinden betroffen. Mit Ende der Auslegung am 07.06.2012 gilt der Planfeststellungsbeschluss den Betroffenen als zugestellt. Ab diesem Datum läuft auch die Klagefrist von einem Monat. Der durch den Planfeststellungsbeschluss vorgegebene Rechtsweg ist die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

 

Die Planfeststellungsbehörde kommt in der Gesamtabwägung zu dem Ergebnis, dass die im Planfeststellungsbeschluss umfassend dargestellten und bewerteten Auswirkungen auf die Umwelt, auf den Küstenschutz sowie die Deichsicherheit, auf die Häfen, auf die Fischerei sowie die Landwirtschaft einschließlich mittelbarer Betroffenheiten und die von Einwendern und Trägern öffentlicher Belange geltend gemachten Belange für sich gesehen kein solches Gewicht haben, das eine Versagung der Planfeststellung des Vorhabens gefordert hätte.

 

Die Forderungen des Landkreises als Träger öffentlicher Belange sind hinsichtlich Deichsicherheit, Sicherstellung der Entwässerung, Maßnahmen zur Verhinderung der Verschlickung der Nebenelben, Freihaltung der Zufahrten zu den Sportboothäfen, Nachrüstung von Sieltoren, Beregnungswasserbereitstellung für den Obstbau in Kehdingen/Oste und im Alten Land sowie der Tränkewasserversorgung nach grober Sichtung und erster Bewertung des Planfeststellungsbeschlusses ausreichend gewürdigt. Weitergehende Erläuterungen zur Auswertung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen mündlich in der Sitzung. Die betroffenen Verbände (Deichverbände, Unterhaltungsverbände, Wasserbereitstellungsverband) haben sich darüber hinaus vertraglich gegenüber dem Bund als Träger des Vorhabens bezüglich der Berücksichtigung ihrer jeweiligen Belange abgesichert.

 

Insbesondere die zuletzt noch offenen Forderungen des Obstbaus sind mit dem Vertrag zur einvernehmlichen Regelung der landeskulturellen Belange zur Wahrung der Interessen des niedersächsischen Obstbaus und der Viehwirtschaft im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,50 m tiefgehende Containerschiffe“ durch Schutz vor erhöhten Salzgehalten in der Elbe und deren Nebengewässern, der am 03.04.2012 zwischen dem Bund (WSV), der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Wasserbereitstellungsverband Niederelbe (WBVN) abgeschlossen wurde, sowie durch die entsprechende Schutzauflage „Obstbau“ im Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung aus hiesiger Sicht ausreichend erfüllt.

 

Die naturschutzfachlichen Anregungen und Bedenken (Stellungnahme des Landkreises Stade vom 03.05.2007) sind durch die Planfeststellungsbehörde nachvollziehbar und fachlich verständlich abgewogen worden.

 

Für alle Kompensations-/Kohärenzsicherungsmaßnahmen ist im Planfeststellungsbeschluss u.a. folgendes festgeschrieben worden (s. Seite 58 ff):

 

1.      Der TdV hat für die einzelnen Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen Landschaftspflegerische Ausführungspläne (LAP) zu erstellen und zur Sicherung der Erfüllung der Kompensationsziele mit den zuständigen Naturschutzbehörden abzustimmen. Die landschaftspflegerischen Ausführungspläne sind den zuständigen Einvernehmensbehörden anzuzeigen. Diese sind auf ihren Wunsch zu beteiligen.

 

2.      Die Wirkung der Kompensationsmaßnahmen ist dauerhaft sicherzustellen. Dazu sind an die Besonderheiten der Kompensationsmaßnahmen angepasste und auf die jeweiligen Kompensationsziele bezogene Erfolgskontrollen durchzuführen. Inhalt und Umfang der Erfolgskontrollen und die Bewertung der Ergebnisse sind nach vorheriger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden in Berichtsform vorzulegen. Soweit wasserwirtschaftliche Belange betroffen sind, ist das Einvernehmen der Länder erforderlich.

 

3.      Mit der Umsetzung der Kompensations- und Kohärenzmaßnahmen ist spätestens mit Beginn der Vertiefungsarbeiten zu beginnen, sie sind ohne vermeidbaren Zeitverzug fertig zu stellen und innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren abzuschließen. Die Erstmaßnahme AM 1.1 an der Schwarztonnensander Nebenelbe ist abweichend bis zur Beendigung der Baumaßnahme abzuschließen.

 

Da der Landkreis nicht in eigenen Rechten betroffen ist (siehe Expertise des Rechtsanwalt Blume vom 20.04.2012, die mit Schreiben vom 25.04.2012 an alle Kreistagsabgeordneten versandt wurde), ist eine Klagebefugnis des Landkreises nicht gegeben. Eine Klagebefugnis als Träger öffentlicher Belange besteht ohnehin nicht.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Anlage/n:

 

Stammbaum:
2012/0047   Fahrrinnenanpassung der Elbe - Sachstandsbericht des Landrates sowie Antrag des Kreistagsabgeordneten Koch-Böhnke (DIE LINKE.) vom 30.03.2012 betr. "Klage vor europäischen Gerichten gegen die geplante Elbvertiefung"   Personal und Interner Service   Sitzungsvorlage
2012/0047-01   Fahrrinnenanpassung der Elbe - Sachstandsbericht sowie Antrag des Kreistagsabgeordneten Koch-Böhnke (DIE LINKE.) vom 30.03.2012 betr. "Klage vor europäischen Gerichten gegen die geplante Elbvertiefung"   Umweltamt   Sitzungsvorlage