Landkreis Stade

Inhalt

Vorlage - 2012/0028  

Betreff: Erlass einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Deinster Mühlenbach
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen
27.06.2012 
Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung und Umweltfragen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag
16.07.2012 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Verordnungsentwurf PDF-Dokument
Karte zur Verordnung  

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

Der Kreistag beschließt die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Deinster Mühlenbach“ in der anliegenden Fassung.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die zur Rede stehende Fläche liegt unmittelbar am Rand, aber nicht innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schwinge und Nebentäler“. Im Rahmen der Ausweisung des Naturschutzgebietes „Deinster Mühlenbach“ im Jahr 2004 wurde die Fläche trotz Einwendung der Eigentümer durch den NLWKN, Betriebsstelle Lüneburg in das Schutzgebiet einbezogen.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 8 der Schutzgebietsverordnung ist die Nutzung privateigener Teiche grundsätzlich freigestellt. Entsprechende Auskunft wurde seinerzeit dem Eigentümer durch den NLWKN gegeben. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass für die Teichanlage nicht die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt und damit auch nicht die Ausnahmebestimmung der Schutzgebietsverordnung greift.

 

Aktuell wird die Teichanlage - wie die benachbarte Teichanlage der Deinster Mühle - als Angelteich genutzt. Aufgrund der fehlenden Berechtigung zum Betrieb eines Angelteiches wurde gegen den Eigentümer ein Untersagungsverfahren eröffnet. Basierend auf diesem Verfahren hat der Eigentümer die Entlassung der intensiv genutzten Fläche aus dem Naturschutzgebiet beantragt.

 

Der Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen hat in seiner Sitzung am 01.09.2010 beschlossen, dass das Verfahren zur Änderung der Naturschutzgebietsverordnung „Deinster Mühlenbach“ (1. Änderung) eingeleitet werden soll.

Als Ausgleich für den Naturschutz ist die Entlassung der Fläche mit der gleichzeitigen Änderung verbunden worden, dass eine intensiv genutzte Kernfläche des Schutzgebietes dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen ist. Diese Fläche ist in der Karte zur 1. Änderungsverordnung dargestellt. Eine Sicherung erfolgt sowohl über die Bestimmungen der Verordnung als auch über eine privatrechtliche Regelung.

 

Die geplante Verordnung hat bei der Samtgemeinde Fredenbeck vom 14.11.2011 bis 30.12.2011 öffentlich ausgelegen.

 

Parallel zur Auslegung wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Im Verfahren sind lediglich durch den Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. folgende Bedenken vorgetragen worden:

„Den Betrieb eines gewerblichen Forellenteiches mit hoher Besatzdichte und ständigem Besatz mit potentiell von Krankheitserregern befallenen Forellen (Put-and-Take-Teich) halten wir aus Sicht des Fließgewässerschutzes (hier des Deinster Mühlenbaches) für problematisch. Wir empfehlen daher zur Legalisierung des bestehenden Teichanlagenbetriebes Überlegungen zur möglichen Minimierung gewässerschädlicher Einträge (Nährstoffe, Sand etc.)

aus der Teichanlage in den Deinster Mühlenbach nach dem Stand von Wissenschaft und Technik anzustellen. Dabei sollte dauerhaft sichergestellt sein, dass es zu keinen Einträgen in das Fließgewässersystem kommt, die zu einer erheblichen Belastung von Gewässergüte und Artenbestand des Deinster Mühlenbaches führen.“

Die vorgetragenen Bedenken sind nicht Gegenstand dieser Verordnungsänderung. Sie sind vielmehr im Rahmen der noch ausstehenden wasserrechtlichen Plangenehmigung zu berücksichtigen bzw. zu regeln.

Anlage/n:

Anlage/n:

1. Verordnungsentwurf

2. Karte zur Verordnung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verordnungsentwurf (24 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Anlage 2 2 Karte zur Verordnung (333 KB)