Landkreis Stade

Inhalt

Vorlage - 2017/0996  

Betreff: Vereinbarung mit der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten über das Angebot von Leistungen der Kfz-Zulassung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Tourismus
07.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Tourismus ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Anlagen:
Vereinbarung Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten  

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Beschlussvorschlag:

  Dem Abschluss der Vereinbarung mit der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten über das Angebot von Leistungen der Kfz-Zulassung wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 11.07.2017 beantragt die Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten die Schaffung eines Angebotes von Leistungen der Kfz-Zulassung des Landkreises Stade im Rathaus der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten in Himmelpforten.

Bereits seit 2009 bietet die Samtgemeinde Harsefeld Leistungen der Kfz-Zulassung des Landkreises Stade an, die von der Bevölkerung gut angenommen werden. Eine Übertragung der Aufgaben der Kfz-Zulassung ist nach der Zuständigkeits-Verordnung Verkehr ausgeschlossen, so dass die Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter Beschäftigte der Samtgemeindeverwaltung bleiben und lediglich für die Wahrnehmung der Aufgabe Kfz-Zulassung an den Landkreis Stade abgeordnet werden.

 

Mit der Hauptstelle der Kfz-Zulassung in Stade, der landkreiseigenen Außenstelle Buxtehude und der Samtgemeinde Harsefeld sind derzeit 3 regionale Angebote vorhanden, die für die Bürgerinnen und Bürger kürzere Wege bedeuten, gleichzeitig aber mit einer gewissen Auslastung einen sinnvollen Betrieb einer Außenstelle ermöglichen.

 

In dem momentan vorhandenen ortsnäheren Angeboten von (Teil-)Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle stellt der Antrag der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten eine tragfähige Ergänzung dar, die nach wie vor eine einigermaßen sinnvolle Auslastung der dann 4 Zulassungsstellen gewährleisten dürfte.

 

Seitens der Samtgemeinde ist als Starttermin der 01.06.2018 vorgesehen, als Öffnungszeiten sind montags bis freitags jeweils 07.30 - 12.00 Uhr und montags und dienstags von 14.00 – 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr geplant. Es ist eine Besetzung mit 3 Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern beabsichtigt, die im Rahmen der abzuschließenden Vereinbarung für die Wahrnehmung der Zulassungsaufgaben an den Landkreis Stade teilabgeordnet werden.

 

Für die erforderliche Vereinbarung mit der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten zur Aufgabenübertragung soll die neue Vereinbarung mit der Samtgemeinde Harsefeld als Muster dienen. Für die Wahrnehmung der Aufgabe wird danach eine kalkulatorische Fallpauschale von 2,97 Euro gewährt werden [vgl. Vorlage 2017/0946].

 

 

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Anlage/n:

 Vereinbarung Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten (19 KB)