Landkreis Stade

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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung und Umweltfragen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 30.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 8:30 - 13:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Am Sande 2, 21682 Stade
 
Wortprotokoll

Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.

 

Von Herrn Sven Frisch, Bürgerinitiative Gegenwind-Engelschoff, wird bezogen auf das Vorranggebiet Engelschoff die Frage gestellt, inwieweit sich die aktuelle naturschutzfachliche Bewertung mit einem Vorranggebiet Windenergienutzung verträgt. Zumal für die festgestellten Brutvögel ein Abstand von 1000 m zu Windenergieanlagen eingehalten werden soll. Außerdem wird das Gebiet durch die Verschiebung der geplanten Trasse der A 20 nach Norden weiter eingeschränkt.

 

Zweitens fragt er nach dem Abstand zwischen einem Baudenkmal und dem Vorranggebiet, der nach den Kriterienkatalog 800 m betragen soll.

KBR Bode beantwortet die Fragen dahingehend, dass das Vorranggebiet zurückgestellt werden soll, bis die Planungen für den Bau der A 20 im Planfeststellungsverfahren konkretisiert sind.

 

Herr Due, Bürgermeister der Gemeinde Engelschoff, fragt nach den naturschutzfachlichen Daten zum Vogelschutz. Herr Bode weist darauf hin, dass die Daten des naturschutzfachlichen Beitrags keine abgewogene planerische Darstellung sind. Die Abwägung zwischen den verschiedenen Belangen erfolgt im Zuge der Neuaufstellung des RROP 2013.

 

Frau Maria Stechmann fragt nach der Bedeutung, die Vorranggebiete Natur und Landschaft für die Kompensation für die A 20 haben und wie genau die Darstellung der A 20 erfolgt bzw. welche Verschiebungen noch möglich sind.

Herr Bode führt dazu aus, dass die A 20 durch ein Planfeststellungsverfahren geregelt wird. Es wird im RROP der aktuelle Planungsstand berücksichtigt. Durch die genaue Planung treten im begrenzten Umfang Veränderungen gegenüber der raumordnerisch festgestellten Linienführung ein. Vorranggebiete Natur und Landschaft können für Kompensationsmaßnahmen genutzt werden.

 

Herr Ulrich Felgentreu fragt im Hinblick auf die Abwägung zur K40 bei Buxtehude in der Synopse, warum im Bereich zwischen dem Vogelschutzgebiet und der Bebauung eine Umwandlung der Gebietsdarstellung vorgenommen wurde. Herr Bode verweist auf das laufende Planfeststellungsverfahren und macht Ausführungen zum Unterschied zwischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten. Außerdem weist er darauf hin, dass die Darstellungen im Fachbeitrag Natur und Landschaft noch keine abgewogenen planerischen Darstellungen sind.

 

Herr KA Hansen verweist auf das anstehende 2. Beteiligungsverfahren für das RROP.