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Straßenreinigung
Allgemeine Informationen
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Straßenreinigungssatzung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Straßenreinigungssatzung
Öffnungszeiten:
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr
Besondere Öffnungszeiten:
Ausländerangelegenheiten und Sozialamt-Asyl:
Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Aktuelle Änderungen: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten
Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig