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Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
Allgemeine Informationen
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Voraussetzungen:
- der ordentliche Wohnsitz des Antragstellers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein,
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein und
- der Antragsteller muss im Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis sein.
Verfahrensablauf:
Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.