Als Fahranfängerin oder Fahranfänger
Das Unfallrisiko 18 bis 20-jähriger Fahranfänger ist in Deutschland sehr hoch. Ursache ist u. a. die noch fehlende Fahrpraxis nach Erwerb des Führerscheins.
Auto fahren muss geübt werden, denn erst im Laufe der Zeit erwirbt man Fahrroutine, die es ermöglicht, stärker die Aufgaben wahr zu nehmen, die zum sicheren Fahren notwendig sind. Dazu gehören: Sich mit anderen im Straßenverkehr durch Blickkontakt und Zeichen zu verständigen, das Geschehen auch neben der Fahrbahn zu erfassen, letztlich voraus schauend zu fahren.
Sichere Fahrerinnen und Fahrer haben nicht nur das Fahren geübt (in der Begleitphase rd. 5000 km), sondern lenken ein Fahrzeug vernünftig und angepasst an die Verkehrsverhältnisse.
Über die Beherrschung des Fahrzeugs und der Verkehrssituationen hinaus ist von besonderer Bedeutung, dass Sie Ihre eigenen Fähigkeiten einschätzen lernen, sich der Risiken bewusst sind und weder sich selbst noch andere in gefährliche Situationen bringen.
Sie müssen immer Ihre Prüfungsbescheinigung und einen amtlichen Ausweis mit sich führen Wenn Sie fahren, halten Sie sich an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld droht und Ihre Fahrerlaubnis widerrufen werden kann.
Und:
Fahren Sie bitte nie ohne eine in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragene Begleitperson. Fahren Sie nur, wenn Sie fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind!
Als Beifahrerin oder Beifahrer
Helfen auch Sie mit, das Unfallrisiko zu senken, werden Sie Partner der Fahranfängerin oder des Fahranfängers! Daher sollten auch Sie spätestens vor der ersten Fahrt nach Aushändigung der Prüfungsbescheinigung unbedingt und möglichst gemeinsam mit der Fahranfängerin oder dem Fahranfänger an einer Vorbereitungsveranstaltung teilnehmen.
Wichtig:
Nur in der Prüfungsbescheinigung namentlich genannte Begleitpersonen dürfen die Fahranfängerinnen oder Fahranfänger begleiten.
Bitte beachten Sie, dass Sie haben keine Ausbildungsfunktion haben. Auch dürfen Sie nicht in die Fahrtätigkeit und Entscheidungsbefugnis der Fahranfängerin oder des Fahranfängers eingreifen, diese sind im Besitz einer Fahrerlaubnis und damit verantwortliche Fahrzeugführer.
Als Begleitperson, wenn Sie zudem noch Halter des benutzten Fahrzeugs sind, haben Sie jedoch gewisse Aufsichtspflichten, auch wenn die oder der 17-Jährige am Steuer bald volljährig ist.
Sie dürfen nicht zulassen, dass das Fahrzeug in einem eingeschränkt fahrtüchtigen oder gar fahruntüchtigen Zustand gesteuert wird oder dass durch die Fahrweise andere - auch die Fahrzeuginsassen - gefährdet werden (z. B. durch Geschwindigkeits-, Rotlichtverstöße, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver).
Bei riskantem Fahrverhalten müssen Sie eindringlich dazu auffordern, die Fahrweise den Regeln und den Verkehrssituationen anzupassen. Notfalls müssen Sie anhalten und die Fahrt beenden lassen.
Auf keinen Fall dürfen Sie während der Fahrt ins Lenkrad greifen oder die Handbremse betätigen, weil dies zu außerordentlich gefährlichen Situationen führen kann. Es ist daher ratsam, dass Sie vor Fahrtantritt gegenseitig Wünsche über das Verhalten des anderen austauschen, damit die Fahrt auch in einer entspannten Atmosphäre stattfindet. Vermitteln Sie Ruhe und Sicherheit.
Und:
Begleiten Sie nicht, wenn Sie selbst nicht fit sind oder wenn Sie sich zuvor mit der Fahranfängerin oder dem Fahranfänger gestritten haben.
Beachten Sie die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten, auch wenn Sie nicht Führer/in des Pkw ist.
Als Halterin oder Halter des benutzten Fahrzeugs sind Sie dafür verantwortlich, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Nehmen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit, damit Sie sich ausweisen können. Führen Sie als begleitende Person immer Ihren Führerschein mit sich.
Teilen Sie bitte Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit, dass Ihr Fahrzeug von einem Fahrzeugführer im Alter von 17 Jahren benutzt wird.
Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute und natürlich unfallfreie Fahrt!
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule, der Führerscheinstelle des Landkreises Stade.