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BHV-1-Attest
Allgemeine Informationen
Für den Verkauf eines Rindes in einen anderen Bestand ist vor der Verbringung eine BHV1 - Bescheinigung erforderlich, die im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beantragt werden kann. Der Käufer eines Rindes hat die Bescheinigung auf Verlangen vorzuweisen und auszubewahren.
Ein Vorlaufattest wird benötigt, wenn u.a. Tiere auf einer "Sammelstelle" zusammengetrieben und anschließend in einen anderen Mitgliedstaat der europäischen Union oder in Drittänder verbracht werden.
Das Attest bescheinigt die Seuchenfreiheit dieser Tiere.