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Verpflichtungserklärung
Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten eine Person, die für die Einreise ein Visum benötigt, zu Besuch einladen oder für den Lebensunterhalt und alle anderen Kosten, die im Rahmen eines auch längerfristigen ( z.B. Studienaufenthalt) Aufenthaltes anfallen können, bürgen?
Wenn die betreffende Person der deutschen Auslandsvertretung nicht nachweisen kann, dass der Aufenthalt in Deutschland ausreichend finanziell abgesichert ist (Lebensunterhalt, Krankenversicherungsschutz), verlangt die Auslandsvertretung eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Mit dieser verpflichten Sie sich, die betreffende Person unterzubringen, deren Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Zusammengefasst: Sie verpflichten sich, für alle eventuell der öffentlichen Hand entstehenden Kosten aufzukommen.
Dazu müssen Sie nach vorheriger Terminabsprache persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen und den dort erhältlichen Vordruck ausfüllen oder Sie nutzen unsere Online-Anwendung zur Übermittlung der Gastgeber- und Besucherdaten (VisitVis Online). Wir werden Sie anschließend kontaktieren und Sie darüber informieren, ob bzw. welche weiteren Unterlagen zur Prüfung notwendig sind. Da die Unterlagen variieren können wird empfohlen, sich bei der Ausländerbehörde zu erkundigen oder Sie vereinbaren telefonisch vorher einen Termin.
Die Unterschrift muss dann später in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet und beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb unbedingt notwendig.
Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung senden Sie bitte der Person zu, die einreisen möchte, die sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.
Wir weisen darauf hin, dass der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausschließlich durch eine Verpflichtungserklärung erbracht werden kann. Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 247/20 vom 13.10.2006 wird hierzu ausgeführt:
"Die finanziellen Mittel können insbesondere nachgewiesen werden
durch Barmittel, Kreditkarten und Schecks, aber auch
durch:
— Bankbürgschaft eines Kreditinstituts, dem der Geschäftsbetrieb
in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt ist,
— selbstschuldnerische Bürgschaft des Gastgebers,
— telegrafische Geldanweisung oder
— Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bei der für den Aufenthalt
zuständigen Ausländerbehörde durch den Gastgeber
oder einen Dritten,
— Verpflichtungserklärung.
Bei begründeten Zweifeln an der Liquidität im bargeldlosen
Zahlungsverkehr ist vor der Einreise eine Überprüfung vorzunehmen."
Untenstehend finden Sie noch Unterlagen für den Fall, dass Sie unser o.g. Online-Angebot nicht wahrnehmen wollen.
Dokumente
Angaben zur Verpflichtungserklärung (90 kB) | |
Hinweisblatt zur Verpflichtungserklärung (187 kB) | |
Hinweis Verpflichtungserklärung (162 kB) |