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Sprengstoff
Wenn Sie Vorderladerschießen, Böllerschießen oder das Laden und Wiederladen von Patronen betreiben oder betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen im nicht gewerblichen Bereich nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Sofern Sie im Bereich der Hansestädte Stade oder Buxtehude oder im Bereich der Samtgemeinde Harsefeld wohnen, wenden Sie sich bitte an die dortigen Ansprechpartner. Für Wohnungen in den übrigen Bereichen des Kreisgebietes Stade ist der Landkreis Stade die für Sie zuständige Behörde.
Wenn Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprengG beantragen wollen, müssen Sie - sofern noch nicht geschehen - zunächst einen Fachkundelehrgang besuchen. Für die Lehrgangsteilnahme benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 1. SprengV
Nach dem erfolgreichen Besuch des Fachkundelehrgangs können Sie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG im nicht gewerblichen Bereich stellen.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG im nicht gewerblichen Bereich
Mit dem Antrag nach § 27 SprengG müssen Sie außerdem die Anlage "Aufbewahrung" einreichen.
Anlage "Aufbewahrung" zum Antrag nach § 27 SprengG
Weitere benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
- Personalausweis
- Fachkundenachweis im Original (§ 9 SprengG)
- Bedürfnisnachweis (z. B. als Jäger mittels gültigem Jagdschein; als Sportschütze mittels Bescheinigung des Schützenvereins)
Bitte beachten Sie:
Der Landkreis Stade ist nicht zuständig für Erlaubnisse im gewerblichen Bereich. Hierfür wenden Sie sich bitte an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt.
Des Weiteren ist der Landkreis Stade nicht zuständig für die Verkaufsanmeldung/-anzeige für Silvesterfeuerwerk. Hier ist die Gemeinde/Samtgemeinde/Hansestadt, in deren Bereich der Verkauf erfolgen soll, zuständig.