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Hunde
In Niedersachsen gilt das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG, siehe unten).
Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind.
Für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des NHundG ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig. Ausnahme hiervon sind gefährliche Hunde, siehe Unterpunkt.
Mit dem Sachkundenachweis, der Kennzeichnungspflicht (Microchip), der Versicherungspflicht und dem Zentralen Register sind ab dem 01.07.2013 alle Regelungen des NHundG in Kraft. Ziel der neuen Regelungen ist eine bessere Prävention vor Beißattacken und zusätzlich mehr Tierschutz.
Unter Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie ausführliche Informationen zur Sachkundeprüfung und dem Zentralregister. Es werden auch eine ausführliche Fragen- und Antwortliste, Literaturvorschläge zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung, Beispielsfragen für die Sachkundeprüfung sowie eine Liste anerkannter Prüfer zur Abnahme von Sachkundeprüfungen angeboten.
Dokumente
Nds. Hundegesetz (52 kB) |