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Landesplanung
Landesplanung
Landesplanung ist die übergeordnete, überörtlich zusammenfassende und überörtlich fachliche, den Grundsätzen des Raumordnungsgesetzes entsprechende Planung.
Aufgabe der Landesplanung ist die Aufstellung von Programmen und Plänen sowie die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen der Behörden des Bundes und des Landes, bundes- oder landesunmittelbarer Planungsträger sowie der unter Aufsicht des Bundes oder des Landes stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (öffentliche Planungsträger) und sonstiger Planungsträger mit den Erfordernissen der Raumordnung.
Organisationseinheiten
Planungsamt | |
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