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Jugendleiter/innen JuLeiCa
Jugendleiter/-innen arbeiten ehrenamtlich und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit.
Um die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit sicherzustellen, werden von verschiedenen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter/innen angeboten. Jugendleiter/innen, die eine Jugendgruppenleiter-Ausbildung abgeschlossen und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, erhalten einen Ausweis: die JuLeiCa.
Die Anmeldeunterlagen und eine genauere Auflistung der Aus- und Fortbildungen finden Sie unten.
Solltest Du / sollten Sie Interesse an der Jugendleiter/innentätigkeit im Landkreis Stade, z. B. in den Zeltlagern in Dänemark, auf anderen Ferienfahrten oder auch in den Jugendzentren oder Jugendkonferenzen haben, wenden Sie sich / wende Dich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiter/innen der Kreisjugendpflege (Kontakt siehe unten).
Jugendleiter/innen Grundkurse (JuLeiCa) im Landkreis Stade
In Zusammenarbeit mit den Stadtjugendpflegen Buxtehude und Stade, sowie den Jugendringen Buxtehude und Kreis Stade werden im Landkreis Stade jährlich fünf bis sechs Jugendleiter/innenausbildungen angeboten.
Die Ausbildungen finden hauptsächlich in der landkreiseigenen Jugendbildungsstätte in Hude statt und kosten inklusive Transport, Übernachtung, Vollverpflegung und Seminarmaterial 30 €.
Fragen zu den Fortbildungen beantworten die Veranstalter:
Kreisjugendring Stade e. V. - 0 41 41 - 53 02 88 info@kjr-stade.de
Stadtjugendpflege Hansestadt Stade - 0 41 41 - 54 49 11 / 12 jugendpflege@stadt-stade.de
Stadtjugendpflege Hansestadt Buxtehude - 0 41 61 - 995 34 11 jugendarbeit@stadt.buxtehude.de
Stadtjugendring Buxtehude e. V. - 0 41 61 - 29 81 info@sjr-buxtehude.de
Landkreis Stade 0 41 41 12 3 56 / 57 jugendpflege@landkreis-stade.de
Richtlinien zur Ausstellung der JuLeiCa
Die neue JugendLeiterCard (JuLeiCa) kann nur noch im Internet beantragt werden.© Bundesjugendring
Jugendleiterinnen und Jugendleiter sind in vielfältigen Aufgabenfeldern der Jugendarbeit auf der örtlichen und/oder der überörtlichen Ebene ehrenamtlich aktiv. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören gemäß § 11 KJHG SGB VIII insbesondere die Organisation und Durchführung von:
- Jugend- und Kindergruppenarbeit,
- Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche,
- Internationalen Begegnungsmaßnahmen,
- Bildungsmaßnahmen,
- der Leitung von Fach- und Neigungsgruppen,
- der politischen Interessenvertretung Jugendlicher.
Die Beantragung der JuLeiCa ist nur noch im Internet möglich. Papieranträge werden seit 2009 nicht mehr bearbeitet. Die Juleica muss über die Internetseite www.juleica.de beantragt werden. Hierzu ist das Vorhandensein eines Digitalfotos nötig. Nach Beantragung der Juleica werden sowohl der Träger, bei dem die antragstellende Person tätig ist, also auch der öffentliche Träger den Antrag nach entsprechender Prüfung der Angaben freischalten. Erst dann wird eine JuLeiCa ausgestellt und per Post zugesandt.
Der Träger, bei dem die antragstellende Person tätig ist, bestätigt durch seine Antragsgenehmigung, dass die antragstellende Person zur Führung und Betreuung einer Kinder- oder Jugendgruppe persönlich befähigt ist und einen entsprechenden Reifestand erreicht hat.
JuLeiCa Erstantrag und Verlängerung
Folgende Unterlagen / Umstände zum Erhalt der Juleica (JugendLeiterCard) müssen bei einer Erstbeantragung vorliegen bzw. gegeben sein:
- Nachweis über den Besuch einer Jugendleiter/innenausbildung (JuLeiCa) im Umfang von mindestens 50 Zeitstunden mit denen im Niedersächsischen Runderlass der Ministerkonferenz vom 05.03.2010 vorgeschriebenen Inhaltsschwerpunkten.
- Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Lehrganges bei einem lizenzierten Träger im Umfang von 12 Zeitstunden (entsprechen 16 Schuleinheiten). Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.
- Die beantragende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein (15 Jahre sind nur in Ausnahmefällen möglich).
- Die beantragende Person muss bei einem anerkannten Träger regelmäßig in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sein.
- Eine JuLeiCa wird jeweils nur für drei Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser drei Jahre muss ein Neuantrag erfolgen. Hierzu muss die Teilnahme an einer oder mehreren als Jugendleiterfortbildung ausgeschriebenen Veranstaltung/en nachgewiesen werden.
- Die besuchten Fortbildungen müssen einen Mindestumfang von acht Zeitstunden umfassen und dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Das Jugendleiter/innenteam umfasst jährlich über 140 junge Menschen. Zuwachs ist immer willkommen!© Landkreis Stade
Ansprechpartner/in
Frau Christina Heidenreich![]() | |
Amt / Bereich Amt für Jugend und Familie › Amt für Jugend und Familie - Elt, UVS, KJP Am Schwingedeich, Zimmer 7 // 2. OG Am Schwingedeich 2 21680 Stade Telefon: 04141 12-5192 E-Mail: Jugendamt@landkreis-stade.de |
Organisationseinheiten
Amt für Jugend und Familie | |
Amt für Jugend und Familie Heidbecker Damm 26 21684 Stade (Ottenbeck) Telefon: 04141 12-5111 Telefax: 04141 12-5113 E-Mail: jugendamt@landkreis-stade.deHomepage: http://www.landkreis-stade.de | Allgemeine Öffnungszeiten: Montag, Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden. Aktuelle Änderungen: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten |
Elterngeldstelle, Unterhaltsvorschuss abweichende Anschrift: Am Schwingedeich 2, 21682 Stade |