Inhalt
Hilfe & Beratung
Schulpflichtverletzungen
Versäumen Schüler/innen unentschuldigt den Unterricht, so begehen sie eine Schulpflichtverletzung. Die Schule wird in einem solchen Fall erste Maßnahmen ergreifen und z. B. Gespräche mit dem/der Schüler/in und den Erziehungsberechtigten führen. Haben aber alle pädagogischen Bemühungen der Schule keinen Erfolg, dann kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Schulpflichtverletzungen geführt werden. Ein solches Verfahren kann sich sowohl gegen die Erziehungsberechtigten richten, aber auch gegen den/die Schüler/in selbst, wenn er/sie das 14. Lebensjahr vollendet hat. Es beginnt mit einer Anhörung und setzt sich mit der Festsetzung eines Bußgeldes fort. Wird das Bußgeld nicht bezahlt, können bei Gericht weitergehende Maßnahmen beantragt werden, wie beispielsweise Arbeitsauflagen für den/die Schüler/in, schließlich sogar Arrest oder Haft.
Viele hilfreiche Hinweise für die Schulen rund um das Thema Schulpflichtverletzung sind in der Handreichung "Schulvermeidung! Schulverweigerung! Was tun? Wer hilft?" zusammengefasst, die hier zum Herunterladen bereit steht.
Das Amt für Jugend und Familie steht mit den Angeboten des Allgemeinen Sozialdienstes und der Fachberatung Schulverweigerung zur Verfügung.
Der Landkreis Stade ist zuständig für die Verfolgung der Schulpflichtverletzungen für diejenigen Schulen, die ihren Sitz in den Samtgemeinden Apensen, Fredenbeck, Horneburg, Lühe, Nordkehdingen und Oldendorf-Himmelpforten sowie in den Gemeinden Drochtersen und Jork haben. Die Einleitung des Verfahrens erfolgt im Amt für Wirtschaft, Verkehr und Schulen des Landkreises Stade, wenn von der Schule eine entsprechende Meldung eingeht. Die weitere Verfolgung (Erlass des Bußgeldbescheides, ggf. gerichtliche Maßnahmen) übernimmt die Bußgeldstelle im Rechtsamt des Landkreises.
Die Hansestädte Stade und Buxtehude sowie die Samtgemeinde Harsefeld sind für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten für die Schulen in ihren Bereichen zuständig.
Pro-Aktiv-Center (PACE)
Das Pro-Aktiv-Center (PACE) Stade ist eine offene und kostenlose Beratungsstelle, für junge Menschen zwischen 14 bis 26 Jahren aus dem Landkreis Stade, die
- Schüler*innen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sind,
- ohne Ausbildungs- oder Arbeitsstelle sind,
- eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle haben, aber von Arbeitslosigkeit bedroht sind,
- Unterstützung bei der Lösung von persönlichen Schwierigkeiten suchen.
Die Deutsche Angestellten-Akademie GmbH führt dieses Projekt durch. Auf die Seiten zum Projekt bei der Deutsche Angestellten-Akademie GmbH kommen Sie hier:
https://daa-uelzen.de/standorte/daa-stade/ueberblick-angebot-jugendliche/pro-aktiv-center-stade/
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Dienstleistung Pro-Aktiv-Center (PACE).