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Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan wird in eigener Verantwortung der jeweiligen Städte und Gemeinden des Landkreises Stade aufgestellt.
Er ist ein aus dem Flächennutzungsplan entwickelter Bauleitplan, in dem bestimmt wird, was, wo, in welchem Umfang und in welcher Weise gebaut werden darf, und zwar parzellenscharf. Er legt genau fest, wo Straßen verlaufen, wo Grünflächen, Spielplätze und Einkaufsbereiche liegen und gibt vor, welche Art der Nutzung angesiedelt werden soll.
Dadurch beeinflusst er die Qualität unserer Umwelt. Bebauungspläne liegen nicht flächendeckend für das ganze Kreisgebiet vor. Die vielen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind notwendig, um eine möglichst gerechte Abwägung zwischen allen öffentlichen und privaten Interessen zu gewährleisten und die Zielsetzungen der städtebaulichen Planung zu verwirklichen.
Um zu einer Lösung zu kommen, die diesem Anspruch gerecht wird, werden die Bürger frühzeitig und umfassend an der Planung beteiligt. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist im Baugesetzbuch genau festgelegt. Über die Bauleitpläne entscheiden die Räte der Kommunen. Sie als Bürger können jedoch Einfluss nehmen, indem Sie Ihre Anregungen bei den vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren einbringen.
Der Bebauungsplan wird vom jeweiligen Rat beschlossen und nach öffentlicher Bekanntmachung als Satzung eine bindende Regelung für alle Bürger, alle Behörden, Ämter und Institutionen. Die in ihm getroffenen Festsetzungen sind die Grundlage zur Beurteilung der in einem Gebiet geplanten Vorhaben.
Bei Fragen konkreten Fragen zu Ihrem Bauvorhaben nehmen Sie geme die planungsrechtliche Beratung des Landkreises Stade in Anspruch und wenden sich zunächst an Ihre Stadt, Samtgemeinde oder Gemeinde:
- Apensen, Samtgemeinde
- Buxtehude, Hansestadt
- Drochtersen, Gemeinde
- Fredenbeck, Samtgemeinde
- Harsefeld, Samtgemeinde
- Horneburg, Samtgemeinde
- Jork, Gemeinde
- Lühe, Samtgemeinde
- Nordkehdingen, Samtgemeinde
- Oldendorf - Himmelpforten, Samtgemeinde
- Stade, Hansestadt
Organisationseinheiten
Planung, Klimaschutz und Kultur | |
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