Projektkoordinatorin Nathalie Viebrock vom Amt für Jugend und Familie des Landkreises Stade informiert über die Fördermodelle.© Landkreis Stade / Daniel BenekeZwei geförderte Ausbildungsmodelle stehen zur Verfügung: Modell 1 fördert Schülerinnen und Schüler, die direkt im Anschluss an die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz an der Stader Jobelmannschule (BBS 1) die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher fortsetzen. Auch Schulplätze an Vollzeit-Fachschulen in benachbarten Landkreisen sind förderfähig. Modell 2 fördert bereits berufstätige Sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten. In der Ausbildungszeit sind sie bei einem Kindertagesstätten-Träger im Landkreis Stade angestellt und erhalten eine monatliche Vergütung. Während der Ausbildung sammeln sie als Springkraft in einer Kindertagesstätte praktische Erfahrungen. Nach der Ausbildung sind sie als Erzieherin bzw. Erzieher zwei Jahre im Landkreis Stade tätig.
Für die angehenden Fachkräfte, die händeringend benötigt werden, bietet dieses Modell viele Vorteile: Sie haben bereits während der Ausbildungszeit einen Arbeitsvertrag in der Hand, für die Schulausbildung werden sie freigestellt. Die monatliche Vergütung beträgt 1250 Euro brutto (Modell 1) bzw. 1650 Euro brutto (Modell 2). Die Verteilung der Fördergelder steuert der Landkreis Stade über die Träger der Kindertagesstätten. Bei mehr Interessenten als Plätzen entscheiden die sozialen Faktoren der Bewerberinnen und Bewerber. Die Entscheidung über einen Schulplatz erfolgt durch die Schule. Der Landkreis Stade investiert jährlich eine Fördersumme von 1,5 Millionen Euro.
Bewerbungen für den Ausbildungsstart im kommenden Jahr sind ab Januar wieder möglich. Weitere Informationen zu dem Fördermodell gibt es bereits jetzt auf der Internetseite des Landkreises Stade (www.landkreis-stade.de) sowie bei Projektkoordinatorin Nathalie Viebrock vom Amt für Jugend und Familie des Landkreises Stade (Telefon 0 41 41 / 12 51 89, E-Mail erzieherfoerderung@landkreis-stade.de).



