Welche Rolle Zugvögel (Bild von der Unterelbe) bei der Verbreitung der Vogelgrippe spielen, ist nicht genau bekannt.© Landkreis Stade / C. Schmidt„Bei der Aufstallungspflicht handelt es sich – wie in anderen niedersächsischen Landkreisen – um eine rein vorsorgliche Maßnahme. Es ist im Landreis Stade kein Fall von Geflügelpest nachgewiesen worden“, betonte Kreisveterinärin Dr. Sibylle Witthöft am Donnerstag.
Wörtlich heißt es in der amtlichen Verfügung: „Sämtliches im Landkreis Stade gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) zu halten“.
Betroffen von der „Aufstallungspflicht“ sind im Landkreis Stade rund 2500 Geflügelhalter mit rund zwei Millionen Tieren. Die Stallpflicht haben alle Geflügelhalter einzuhalten, ob sie nur ein Huhn im Garten laufen haben oder über 160.000 Stallplätze verfügen.
Der Landkreis Stade, so Kreisveterinärin Witthöft sei deshalb ein Geflügelpest-Risikogebiet, weil die Region Durchzugsgebiet für Wildvögel aus ganz Europa ist. Im gesamten Kreisgebiet, nicht nur am Elbufer, halten sich zurzeit bis zu 120.000 Rastvögel auf. Das Risiko, dass das Vogelgrippe-Virus eingeschleppt wird, sei deshalb als hoch einzustufen.
In Mecklenburg-Vorpommern war vor drei Wochen der Ausbruch der Vogelgrippe mit dem Virus-Untertyp H5N8 amtlich bestätigt worden. Es folgten Nachweise in den Niederlanden und in Großbritannien. Der erste Nachweis der Vogelgrippe im Zuge der aktuellen Epidemie bei einem Wildvogel (Krickente) erfolgte vor wenigen Tagen auf der Insel Rügen.
Auch wenn derzeit eine Ansteckung des Menschen mit der zurzeit in Europa beobachteten Vogelgrippe als unwahrscheinlich gilt, sollten tote Vögel nicht angefasst werden. Verendete Singvögel , Greifvögel oder Tauben sollten eingegraben werden. Das gilt nicht für Wasservögel (Enten, Gänse), deren Fund dem Veterinäramt gemeldet werden sollte (Telefonnummer am Ende des Beitrages).
Für Informationen zum Thema Vogelgrippe/Geflügelpest ist das Veterinäramt des Landkreises Stade unter der Telefonnummer 0 41 41/ 12-909 zu erreichen.
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Fragen und Antworten zur Geflügelpest (Friedrich-Löffler-Institut)