Die Mund-Nasen-Bedeckung verhindert nicht die Ansteckung durch das Corona-Virus beim Nutzer selbst, sondern dient der Verminderung der Weitergabe von Erregern an Andere. Es ist damit vorrangig ein Schutz des Gegenübers. Es ist daher zur Eindämmung der Pandemie wichtig, dass alle die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befolgen.
Landrat Roesberg bittet eindringlich, Bürgerinnen und Bürger keine sogen. FFP-Masken (medizinische Atemschutzmasken) zu benutzen. „Diese brauchen wir dringend im medizinischen Bereich. Hier ist jede Maske wichtig,“ so Roesberg. Drogerien und Apotheken geben beim Kauf sicherlich Hilfestellung.
Die Mund-Nasen-Bedeckung sollte nur an den Bändern angefasst werden. Nach Durchfeuchtung oder Kontakt mit einer infektiösen Person muss die Bedeckung gewechselt werden, spätestens aber nach vier Stunden. Vor dem Wechsel sollte eine Handhygiene (Hände waschen oder desinfizieren) vorgenommen werden. Selbst genähter Mund-Nasen-Schutz kann zur Reinigung bei 60 Grad gewaschen und sollte anschließend mit hoher Temperatur gebügelt werden. Vinyl-OP Masken sind Einmalmasken, die nach Gebrauch entsorgt werden müssen.
Trotz der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weist das Gesundheitsamt des Landkreises Stade darauf hin, dass die besondere Beachtung der Handhygiene (häufiges Händewaschen, mit den Händen möglichst nicht ins Gesicht fassen) und das Einhalten der Abstandsregelungen die wichtigsten Hygienemaßnahmen sind.