© Landkreis StadeAls Grund gibt die Behörde die Zunahme von neuartigen, besorgniserregenden Virusvarianten an, über die auch in den Medien berichtet wird. In Quarantäne kommen Menschen, die nachweislich engen und längeren Kontakt mit einer Person hatten, die mit Coronaviren infiziert ist. Die jetzt wieder eingeführte Regelung (14-tägige Quarantäne) gilt unabhängig davon, ob bei der corona-positiv getesteten Kontaktperson nur der Verdacht oder der Nachweis einer Infektion mit einer neuartigen, besorgniserregenden Corona-Variante vorliegt. Das Gesundheitsamt folgt damit einer aktuellen Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Inhalt
Covid-Kontakt: Keine Verkürzung der Quarantänezeit mehr wegen Corona-Varianten
Covid-Kontakt: Keine Verkürzung der Quarantänezeit mehr wegen Corona-Varianten
Eine Verkürzung der Quarantänezeit durch einen negativen Corona-Test (Antigen-Nachweis oder PCR-Nachweis) ist ab sofort nicht mehr möglich. Darauf macht das Gesundheitsamt des Landkreises Stade aufmerksam.
Meldung vom 17.02.2021
zurück