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Quarantäne / Isolation
Coronavirus (Themenbild)© Pitopia, Bernd Ege, 2020Quarantäne / Isolation
Wir bitten grundsätzlich zu beachten:
Wer positiv (egal ob PCR, Schnelltest / Selbsttest) getestet wurde, muss sich unverzüglich selbst von anderen Menschen absondern. Sie müssen nicht auf ein Schreiben oder einen Anruf des Gesundheitsamts warten, um in Absonderung zu gehen oder sich daraus später zu entlassen. Die aktuelle Niedersächsische Absonderungsverordnung gilt unmittelbar für jede Person, sowohl für positiv Getestete als auch für Kontaktpersonen. Bitte melden Sie positive Testergebnisse (PCR, Schnell-/ Selbsttest) nicht an uns. Wir erhalten die Testergebnisse durch die Labore.
Isolation wird die Absonderung bei positiv getesteten Personen genannt. Quarantäne heißt es bei Kontaktpersonen (Schaubild).
Zum Vergrößern anklicken.© Land NiedersachsenWas tun, wenn der Schnelltest/Selbsttest positiv ist?
- Bleiben Sie zu Hause (absondern) und stellen Sie Ihre Kontakte ein.
- Veranlassen Sie umgehend einen PCR–Test – auch wenn sie geimpft (auch geboostert) oder genesen sind
- Wenden Sie sich bitte vorrangig an Ihren Hausarzt für einen PCR-Test
- Weitere PCR-Testmöglichkeiten finden z.B. Sie in dieser Liste
- Aufgrund des positiven Tests haben Sie einen Anspruch auf die Durchführung einer kostenlosen PCR-Testung.
- Der PCR-Test ist negativ? → Die Absonderung endet für Sie automatisch.
Was tun, wenn der PCR-Test positiv ist?
- Ihre Isolation beginnt automatisch für 5 Tage ab dem PCR-Testtag (Testtag = Tag 0) – das Gesundheitsamt muss Sie nicht dazu auffordern.
- Sollten Sie aufgrund dieser Erkrankung nicht arbeitsfähig sein, d.h. auch nicht für eine Tätigkeit im Homeoffice eingesetzt werden können, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren Hausarzt.
- Sobald Ihnen Ihr positives Ergebnis vorliegt, füllen Sie bitte das folgende Meldeformular aus.
- Bitte melden Sie ihr positives Ergebnis nicht per E-Mail oder Telefon an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt erhält die Ergebnisse automatisch durch die Labore.
- Informieren Sie Ihre Kontakte der letzten 2 Tage vor dem Testtag oder ab Symptombeginn (Schaubild) über Ihre Infektion.
- Kontaktpersonen müssen sich nicht (mehr) in Quarantäne begeben. Die Quarantänepflicht endet am 06.05.2022.
- Wenn die 5 Tage abgelaufen sind, können Sie die Absonderung selbstständig verlassen. Das Gesundheitsamt muss sich dafür nicht melden.
- Es wird dringend empfohlen, sich an fünf weiteren Tagen täglich per Schnelltest oder Selbsttest zu testen. Bitte isolieren Sie sich freiwillig -in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt und Arbeitgeber- bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
- Haben Sie noch Symptome?
Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Hausarzt auf. Informieren Sie ihn über die vorangegangene Infektion.
Wann bin ich Kontaktperson? © Land Niedersachsen
- Achtung! Das Gesundheitsamt wird in der Regel keinen direkten Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
- Sie sind Kontaktperson, wenn Sie
- mit der infizierten Person, 10 Minuten ohne Schutz (MNS/FFP 2 Maske) unter 1,5 Meter Abstand, Kontakt hatten, oder
- ein Gespräch (Gesicht zu Gesicht), unter 1,5 Meter Abstand unabhängig von der Dauer, ohne Schutz geführt haben, oder
- sich länger als 10 Minuten in einem schlecht belüftetem Raum aufgehalten haben.
- Bitte reduzieren Sie Ihre Kontakte und führen regelmäßige Schnelltests durch Dritte (Anbieter von zertifizierten Schnelltests) oder Selbstteste durch.
Wie verhalte ich mich während der Isolation?
In der Zeit der Isolation dürfen Sie Ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen. Ausgenommen ist das Verlassen der Wohnung zur Testdurchführung oder für einen zwingend notwendigen Arztbesuch. Auch Besuch von Personen, die nicht Ihrem Haushalt angehören, ist nicht erlaubt. Sollten Sie während der Absonderung ärztliche Hilfe benötigen, informieren Sie bitte vorab telefonisch und beim Kontakt mit medizinischem Personal die jeweilige Person, über Ihre Infektion. Merkblatt
Pflicht zur Absonderung endet im Grundsatz...© Land NiedersachsenWelche Sonderregelungen gelten?
- Für Beschäftigte im Gesundheitswesen (Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, Arztpraxen, usw.)
- Wiederaufnahme der Tätigkeit ist erst nach dem 5. Tag und Symptomfreiheit mit einem negativen PCR-Test oder anerkannten PoC-Antigen-Test (durch Anbieter von zertifizierten Schnelltests) möglich. Das negative Testergebnis ist dem Arbeitgeber vorzulegen.
Wie erhalte ich einen Genesenennachweis?
Einen Genesenennachweis erhalten Sie in Ihrer Hausarztpraxis oder Apotheke. Dazu benötigen Sie den Laborbericht des PCR Tests bzw. die Benachrichtigung des positiven PCR-Testergebnisses.
Wie erhalte ich eine Quarantänebescheinigung?
Für Kontaktpersonen wird keine Quarantäne mehr ausgesprochen. Bestehende Quarantäneverpflichtungen enden am 06.05.2022.