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FN:Rechnungsprüfung
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NOTE;LANGUAGE=de:Öffnungszeiten:\nMontag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr\nFreitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr\n\nAußerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.\n\nÖffentliche Finanzkontrolle dient der Sicherung eines sparsamen, effektiven und effizienten Umgangs der öffentlichen Verwaltung mit den ihr anvertrauten öffentlichen Mitteln. Damit handelt die öffentliche Finanzkontrolle im Interesse der Steuerzahler.\n\nDie Rechnungsprüfung nimmt die Aufgaben der örtlichen Prüfung gemäß\n§§ 153 ff. Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für die Kreisverwaltung, die Samtgemeinden und ihre Mitgliedsgemeinden sowie für verschiedene Stiftungen, Vereine und andere kommunale Organisationen im Landkreis Stade wahr.\n\nDie besondere Stellung der Rechnungsprüfung kommt dadurch zum Ausdruck, dass sie dem Kreistag, Samtgemeinde- und Gemeinderäten unmittelbar verantwortlich und in ihrer fachlichen Tätigkeit diesen Gremien direkt unterstellt ist. Bei der fachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist die Rechnungsprüfung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Prüferinnen und Prüfer der Rechnungsprüfung werden vom Kreistag bestellt und ggf. abberufen. Dadurch soll ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Objektivität bei der Durchführung der Prüfungshandlungen gewährleistet werden.
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