Inhalt
Corona-Pandemie
Aktuelle Lage, Informationen
und Hinweise des Landkreises Stade
Informationen zum
Corona-Impfzentrum Landkreis Stade (hier klicken)
Zu allen anderen Themen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gelten folgenden Telefonnummern:
Corona-Hotline Niedersachsen 0511 120-6000
(Mo bis Fr 8-19 und Sa/So 10-17 Uhr)
Corona-Bürgertelefon Landkreis Stade 04141 12-3456
(montags bis donnerstatgs 9-15 / freitags 9-12 Uhr)
Aktuelle Lage im Landkreis Stade
Neuinfektionen 64,5
in den vergangenen 7 Tagen / 100.000 Einwohner (= "7-Tage-Inzidenz")
Stand 16.01.2021 (09:00 Uhr)
Aufgrund von Verzögerungen in der Meldekette kann der Inzidenzwert an und nach Wochenenden sowie Feiertagen vom aktuellen Infektionsgeschehen abweichen.
Für die Corona-Infektionsstatistik aus dem Landkreis Stade auf den farbigen Link klicken:
Inzidenz-Ampel und Covid-19-Lagebericht für Niedersachsen
Aktuell Erkrankte: 207 (-6)
Genesene: 2109 (+12)
Verstorbene: 62 (unverändert)
Personen in häuslicher Quarantäne: 766 (-2)
Positiv Getestete insgesamt: 2378 (+6)
Stand: 15.01.2021 (14:00 Uhr)
Erkrankte pro Kommune Aufgrund der Dynamik im Infektionsgeschehen und der zeitlich versetzten Auswertung kann die Statistik „Erkrankte in den Kommunen“ von den oben genannten aktuellen Tagesdaten abweichen. |
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Hansestadt Buxtehude |
48 |
Hansestadt Stade |
56 |
Gemeinde Drochtersen |
9 |
Gemeinde Jork |
18 |
SG Apensen |
6 |
SG Fredenbeck |
10 |
SG Harsefeld |
11 |
SG Horneburg |
16 |
SG Lühe |
6 |
SG Nordkehdingen |
5 |
SG Oldendorf-Himmelpforten |
4 |
COVID19-Patienten im Elbe-Klinikum:
16 (+1) stationär (davon 1 (-1) Patient(in) auf der Intensivstation)
(insgesamt Stade und Buxtehude / Stand: 16.01.2021 / Quelle: IVENA)
Hier finden Sie die aktuelle Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus.
© Land Niedersachsen © Land Niedersachsen
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© Land Niedersachsen © Land Niedersachsen
Maskenpflicht auch auf festgelegten Straßen und Plätzen im Landkreis Stade
Auf bestimmten Straßen, Plätzen und anderen Örtlichkeiten im Landkreis Stade, auf denen viele Menschen unterwegs sind, besteht aus Gründen des Corona-Infektionsschutzes Maskenpflicht.
Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht im Landkreis Stade
Die Einhaltung der Maskenpflicht wird in den nächsten Wochen verstärkt kontrolliert. Bei Zuwiderhandlungen muss mit der Einleitung von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren gerechnet werden.
Karten
Stade:
Buxtehude:
Jork:
Samtgemeinde Apensen:
Samtgemeinde Harsefeld:
Samtgemeinde Horneburg:
Samtgemeinde Lühe:
Samtgemeinde Nordkehdingen:
Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten:
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Stade zur Anordnung der Absonderung in häusliche Quarantäne beim erstmaligen Vorliegen eines Nachweises des Corona Virus SARS-CoV-2 ist ab dem 18.12.2020 und zunächst bis einschließlich 31.01.2021 gültig.
Die Verhaltensregeln bei einer durch PCR-Test festgestellten Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 sind für jeden betroffenen Einwohner des Landkreises Stade durch die Allgemeinverfügung verbindlich festgelegt.
Im Wesentlichen umfasst die Allgemeinverfügung die folgenden Regelungen:
- Verpflichtung zur eigenständigen Absonderung bei Bekanntwerden des positiven Befunds verbunden mit dem Verbot, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören.
- Zur Kontaktpersonennachverfolgung: Erstellen einer Kontaktpersonenliste für Kontakte bis zu 2 Tagen vor der Testung bzw. vor Symptombeginn und Vorlage beim Gesundheitsamt.
- Meldung beim Gesundheitsamt am 8. Tag nach Bekanntwerden des positiven Befunds, sofern von dort noch keine Kontaktaufnahme erfolgt ist.
- Dokumentation der Körpertemperatur, jeweils morgens und abends gemessen.
- Beachtung der Hygieneregeln. (Kontaktverbot zu anderen Personen, möglichst zeitliche und räumliche Trennung von Haushaltsmitgliedern)
- Information des medizinischen Personals bei erforderlicher ärztlicher Hilfe.
Verhaltensregeln bei einer durch das Gesundheitsamt angeordneten häuslichen Quarantäne oder Isolation
Um die Weiterverbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen ist es wichtig, dass Verhaltensregeln während der angeordneten häuslichen Absonderung (Quarantäne) eingehalten werden. Das Gesundheitsamt des Landkreises Stade erteilt die folgenden Vorgaben:
Verhaltensregeln bei einer behördlich angeordneten häuslichen Absonderung
Das Gesundheitsamt ordnet an, wer sich in häusliche Absonderung zu begeben hat.
Unterschieden wird hierbei zwischen
- Anordnung einer häuslichen Isolation für Personen, die am neuen Corona-Virus erkrankt sind (positiver Abstrich auf SASR-CoV-2)
- Anordnung einer häuslichen Quarantäne für Personen, die zur Kontaktpersonengruppe der Kategorie 1 zählen
Ob eine Person zur Kontaktpersonengruppe Kategorie 1 gehört, wird vom Gesundheitsamt festgelegt. Dies entscheidet sich je nach Art, Intensität und Länge des Kontaktes zu einer an Covid-19 erkrankten Person.
Die strenge Einhaltung der angeordneten häuslichen Absonderung ist von großer Bedeutung, um die Weiterverbreitung des Virus zu verlangsamen. Das Gesundheitsamt legt im Einzelfall das konkrete Vorgehen fest und bittet die Betroffenen, Ihren Hausarzt und den Arbeitgeber zu informieren, falls diese noch nicht Bescheid wissen.
Sie dürfen in dieser Zeit nicht ihre Wohnung bzw. ihr Haus verlassen.
Achten Sie auf sorgfältige Händehygiene.
Lassen Sie sich im Bedarfsfall mit wichtigen Dingen und Lebensmitteln beliefern oder von Nachbarn, Familie etc. versorgen. Vermeiden Sie hierbei jedoch jeden direkten oder nahen Kontakt und lassen sich die Dinge vor die Tür stellen.
Wichtig:
Die genauen Verhaltensweisen während der häuslichen Isolation / Quarantäne können den unten angefügten Informationsblättern entnommen werden.
- Informationen für Personen unter häuslicher Isolation (an Covid-19 Erkrankte)
- Informationen für Personen der Kontaktpersonengruppe Kategorie 1
Es besteht die Möglichkeit für Kontaktpersonen der Kategorie 1 die Quarantänezeit von 14 auf 10 Tage zu verkürzen.
Laut einer Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) kann die Quarantänezeit für Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten von 14 auf zehn Tage verkürzt werden, wenn ein negativer Corona-Test (Antigen-Nachweis oder PCR-Nachweis) vorliegt. Der Test darf frühestens am zehnten Tag der Quarantäne vom Hausarzt oder im privaten Abstrichzentrum durchgeführt werden. Das Verfahren gilt ab sofort.
Eine Bestätigung über das negative Testergebnis ist beim Gesundheitsamt vorzulegen. Der Nachweis muss folgendes beinhalten und soll dann immer mitgeführt werden: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer der getesteten Person; Name des verwendeten Tests, Datum der Durchführung des Tests sowie Name und Adresse der durchführenden Person.
Sollte ein Antigen-Nachweis (Schnelltest) durchgeführt werden, kann das Ergebnis nur anerkannt werden, wenn der Test durch qualifiziertes Personal durchgeführt wurde und die festgelegten Kriterien, die durch das Paul-Ehrlich-Institut mit dem Robert Koch-Institut für Antigen-Tests abgestimmt wurden, erfüllt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht auf seiner Internetseite unter www.bfarm.de/antigentests eine Marktübersicht solcher Tests.
Der Nachweis soll per Mail eingereicht werden unter: quarantaeneverkuerzung@landkreis-stade.de
Kontaktpersonen Kategorie 2
Das Gesundheitsamt legt außerdem fest, welcher Personenkreis zu der sogenannten Kontaktpersonengruppe der Kategorie 2 gehört. Hierzu zählen Menschen, die zwar auch einen definierten Kontakt zu einem an Covid-19 Erkrankten hatten, dieser Kontakt jedoch nicht den Kriterien der Kategorie 1 entsprechen. Bei diesen Personen wird keine häusliche Absonderung angeordnet.
Was bedeutet dies für meine Erwerbstätigkeit:
Erwerbstätigen, die wegen einer angeordneten Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden würden, wird in der Regel nach dem IfSG ein Verdienstausfall erstattet. Bei Arbeitnehmern zahlt zunächst der Arbeitgeber –wie beim Krankheitsfall – weiter. Der Arbeitgeber kann dann, so wie Selbstständige direkt, einen Ersatzanspruch beim Gesundheitsamt geltend machen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich direkt per Mail an das Gesundheitsamt wenden: gesundheitsamt@landkreis-stade.de
Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland finden Sie in der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus:
Sofern Sie sich innerhalb von 10 Tagen vor Ihrer Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt grundsätzlich eine Quarantänepflicht von 10 Tagen.
Eine Einreise aus einem Risikogebiet ist dem Gesundheitsamt zu melden. Digitale Einreisemeldung
Für die Anmeldung von Saisonarbeitskräften aus Risikogebieten nutzen Sie bitte den Vordruck Einreisende Saisonarbeitskräfte.
Das Robert Koch Institut hat eine Liste der Staaten veröffentlicht, die zu den internationalen Risikogebieten zählen.
Seit dem 10.1.2021 ist zudem eine Testung auf das Corona-Virus SARS CoV-2 vorzunehmen. Diese ist höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise vorzunehmen.
Das Testergebnis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise auf Verlangen der zuständigen Behörde unverzüglich vorzulegen.
Frühestens ab dem 5. Tag nach der Einreise kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis, welches frühestens 5 Tage nach der Einreise erfolgen darf, verkürzt werden. Informationen zur Anerkennung der Tests
Sofern Sie Rückfragen haben, ob bei Ihnen Ausnahmen bzgl. der grundsätzlichen Quarantäneverpflichtung von 10 Tagen greifen, nehmen Sie bitte per E-Mail an einreise@landkreis-stade.de oder telefonisch unter 04141-123456 Kontakt zum Gesundheitsamt auf.
Achtung: Wenn Sie sich nach der Einreise aus dem Ausland krank fühlen und Symptome einer Corona-Infektion zeigen, dann wenden Sie sich bitte umgehend telefonisch an einen Arzt. Die häufigsten Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus sind trockener Husten, Fieber, Müdigkeit und Störungen des Geruchs- und/oder Geschmackssinns.
Corona Testzentrum LK Stade © Landkreis Stade © Landkreis Stade
Am 19.11.2020 wurde in Buxtehude, Apensener Str. 198, ein Corona-Testzentrum für den Landkreis Stade in Betrieb genommen. Der Landkreis Stade reagierte damit auf die immer noch steigende Zahl von Covid19-Infektionen.
Anspruch auf den im Testzentrum angebotenen PCR-Test haben ausschließlich die durch das Kreis-Gesundheitsamt ermittelten Kontaktpersonen der Stufe I, die enge Verbindung zu positiv getesteten Menschen hatten und sich in Quarantäne befinden. Sie erhalten eine amtliche Einladung zum Test, der dann kostenlos in Anspruch genommen werden kann.
Die Teilnahme ist freiwillig, ein negatives Testergebnis bedeutet andererseits kein Ende der Quarantäne, da aufgrund der Inkubationszeit dennoch eine Infektion mit dem Virus erfolgt sein kann.
Eine Testung erfolgt nur auf ausdrückliche Einladung mit Terminvereinbarung. Das Testzentrum wird mit organisatorischer Unterstützung von Bundeswehr und THW vom Landkreis Stade betrieben und ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Die Testkapazität liegt bei rund 60 Personen pro Tag.
Das Testzentrum ist als „Drive-in“-Station konzipiert. Die zu testenden Personen fahren, nachdem sie am Tor des Geländes ihre amtliche Einladung gezeigt haben, mit dem Auto in die Untersuchungshalle. Dort erfolgt durch das Gesundheitsamt geschultes Personal ein Rachenabstrich ohne dass die zu testende Person das Auto verlässt.
Die Auswertung des PCR-Tests erfolgt durch ein externes Labor. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die getesteten Personen über das Ergebnis. Nutzer/-innen der Corona-Warn-App erhalten des Ergebnis am schnellsten.
Ablauf der Testung:
© Landkreis Stade
Copyrighthinweis: Gemafreie Musik von https://www.frametraxx.de
Anfahrt aus Buxtehude:
L 127, auf Apensener Straße in Richtung Apensen
Nach dem Ortsausgangsschild Buxtehude in die nächste Straße auf der rechten Seite einbiegen. Danach geradeaus fahren, die Bahnschienen queren und halblinks in die erste Hofeinfahrt auf der rechten Seite einbiegen. An den roten Container auf der rechten Seite heranfahren.
Anfahrt aus Apensen:
L 127, in Richtung Buxtehude nach dem Kreisel am Ortsausgang Apensen 1,3 Kilometer der Straße folgen und dann nach links abbiegen. Danach geradeaus fahren, die Bahnschienen queren und halblinks in die erste Hofeinfahrt auf der rechten Seite einbiegen. An den roten Container auf der rechten Seite heranfahren.
In Niedersachsen gilt seit dem 27. April eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel. Die Landesregierung hat in aktuellen Verordnung unter § 3 die Regelungen zur Mund-Nasen Bedeckung erlassen.
Merkblatt zum Mund-Nasen-Schutz
Weitere Informationen zur Mund-Nasen-Bedeckung finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Im Internet finden sich eine Vielzahl von Nähanleitungen für eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Ein Beispiel ist die Nähanleitung des Deutschen Hausärzteverband (Landesverband Niedersachsen).
'Corona gemeinsam bekämpfen' heißt das Motto der Bundesregierung, die seit dem 16. Juni die neue Corona-Warn-App anbietet.
Informationen zur Corona-Warn-App und kostenloser Download
Hotline
Antworten zu allen technischen Fragen rund um die Corona-Warn-App gibt die kostenfreie Hotline.
Sie ist unter der Rufnummer 0800 7540001 von Montag bis Samstag von 7 bis 22 Uhr erreichbar.
Informationsmaterialien zur Corona-Warn-App wurden mittlerweile in zwanzig Sprachen übersetzt. Auch die App selbst soll in kurzer Zeit in weiteren Sprachen, darunter Türkisch, Französisch, Arabisch und Russisch verfügbar sein. Das mehrsprachige Informationsmaterial kann auf der Webseite der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration heruntergeladen werden.
Fremdsprachen © Pitopia, Trüffelpix, 2013 © Pitopia, Trüffelpix, 2013Für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger bieten wir hier Informationsangebote rund um das Coronavirus in unterschiedlichen Sprachen.
Johanniter- Coronainfos in verschiedenen Sprachen
Coronavirus - wir informieren in 20 Sprachen
Informationen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Hinweise zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen und wirtschaftlichen Sofortmaßnahmen
Zusätzlich bietet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) englischsprachige Informationen und Plakate zur gesundheitlichen Aufklärung
WHO - Informationen zum Coronavirus
Das Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen bietet telefonische psychologische und psychosoziale Beratungsgespräche an,
auf Arabisch/عربي, Farsi/فارسی, Französisch/Français, Kurdisch/Kurdî, Russisch/русский, Spanisch/Español sowie Deutsch und Englisch.
Computertastatur (Symbolbild) © Pitopia, Robert Mandel, 2011 Computertastatur (Symbolbild)© Pitopia, Robert Mandel, 2011Der Landkreis Stade hat alle wichtigen Internetseiten und Telefonnummern zum Thema Coronavirus zusammengefasst:
- Informationen des Robert Koch Instituts zum Coronavirus
- Informationen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes
- Antworten vom Land Niedersachsen auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Antworten der Bundespolizei auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Einreisebestimmungen und Grenzkontrollen
- Hinweise für Reisende vom Land Niedersachsen
- Der Verband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) hat alle Sonderregelungen, Vereinbarungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus für Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und vieles mehr zusammengestellt.
- Zusammen gegen Corona vom Bundesministerium für Gesundheit informiert vom Basiswissen zum Coronavirus bis zur Psychischen Gesundheit
- Informationen in Deutscher Gebärdensprache vom Bundesministerium für Gesundheit
- Informationen zum Coronavirus in leichter Sprache
- Hinweise für Menschen mit Depression während der Corona-Krise
Wichtige Telefonnummern
Hotline zum neuartigen Coronavirus beim Bundesministerium für Gesundheit:
Tel. 030 346 465 100
Corona-Hotline des Landes Niedersachsen
0511 / 120 6000
Hotline von Landesgesundheitsamt und AOK
0511 4505-555
Kassenärztlicher Notdienst
116 117
Telefonseelsorge
0800 111 0 111
0800 111 0 222
Informationen zum Thema Sport
Verständlicherweise gibt es bei den niedersächsischen Sportlerinnen und Sportlern immer wieder Fragen, was genau erlaubt ist und was nicht. Antworten finden Sie im nachfolgenden Link.
Antworten vom Land Niedersachsen auf häufig gestellte Fragen zum Thema Sport
Informationen für Eltern und Kinder
Hinweise für Eltern vom Land Niedersachsen
Fragen und Antworten zum Betrieb an Kindertageseinrichtungen vom niedersächsischen Kultusministerium.
Fragen und Antworten zum Betrieb an Schulen vom niedersächsischen Kultusministerium.
Hinweise für gestresste Eltern und Anlaufstelle bei Konflikten und Gefahrensituationen
beim Deutschen Kinderschutzbund
Für Kinder und Jugendliche:
Die Nummer gegen Kummer berät bundesweit, kostenfrei und anonym über Telefon, Email und Chatfunktion:
Telefon: 11 6 111
Für Eltern
Das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer ist erreichbar unter:
0800 111 0 550
Das Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen bietet telefonische psychologische und psychosoziale Beratungsgespräche an,
auf Arabisch/عربي, Farsi/فارسی, Französisch/Français, Kurdisch/Kurdî, Russisch/русский, Spanisch/Español sowie Deutsch und Englisch.
Für Fragen von Eltern und Schulen stehen die Servicestellen der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter der Hotline der Regionalabteilung sowie per Mail bereit:
Regionalabteilung Lüneburg
04131 15-2222
service-lg@nlschb.niedersachsen.de
Informationen zur Schülerbeförderung
In Bussen und Bahnen gilt die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase. Aufgrund der Platzverhältnisse in den Fahrzeugen kann in der Praxis der 1,5-Meter-Mindestabstand nicht immer eingehalten werden. Daher ist es umso wichtiger, aufeinander Rücksicht zu nehmen und den Abstand so weit wie möglich zu wahren.
Antworten des Landes Niedersachsen auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Schule
gründliches Händewaschen mit Seife © Pitopia, Alexander Raths, 2020 gründliches Händewaschen mit Seife © Pitopia, Alexander Raths, 2020
Wichtige Verhaltensregeln zur Hygiene
„Ein gutes Hygieneverhalten sind der effektivste Schutz gegen die Weiterverbreitung von Krankheitserregern – das gilt auch für Coronaviren“, so die leitende Amtsärztin des Stader Gesundheitsamtes, Dr. Ilka Hedicke. Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern folgende Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen, um eine Ansteckung zu vermeiden:
- Legen Sie verstärkten Wert auf Händehygiene. Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig, vermeiden Sie unnötigen Kontakt mit symptomatischen, krank erscheinenden Personen.
- Achten Sie darauf, sich nicht ins Gesicht zu fassen.
- Husten Sie in die Ellenbeuge, nicht in die Hand.
- Halten Sie Abstand, insbesondere zu kranken Personen, vermeiden Sie engen Köperkontakt.
Weitere Hygienetipps gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Symptome und Verlauf
Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar und verursacht in erster Linie Atemwegserkrankungen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es nach einer Ansteckung bis zu 14 Tage dauern kann, bis Krankheitszeichen wie Fieber, Husten und Atemnot auftreten. Die Symptome ähneln denen von Grippeerkrankungen, die zurzeit Hochsaison haben.
Infektionsrisiko
Ein Infektionsrisiko besteht für Personen, die Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Erkrankten hatten.
Verhalten im Verdachtsfall
Personen, auf die die Kriterien zutreffen und die entsprechende Symptome zeigen, sollten zunächst von zu Hause aus ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt telefonisch kontaktieren und abklären lassen, ob es sich wirklich um einen Verdachtsfall nach der Definition des Robert-Koch-Instituts handelt. Ansprechpartner ist in jedem Fall zunächst der Hausarzt. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst über die Telefonnummer 116117.
Verdachtsfälle müssen von dem behandelnden Arzt nach dem Infektionsschutzgesetz sofort dem Gesundheitsamt des Landkreises Stade gemeldet werden. Wenn eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus zu vermuten ist, wird sich die Ärztin oder der Arzt mit dem Gesundheitsamt beraten, wie weiter vorgegangen werden soll. Das Gesundheitsamt wird anhand der jeweils aktuellen Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) prüfen, ob eine Diagnostik einzuleiten ist. In Abstimmung wird dann überprüft, ob und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. An erster Stelle stehen die Isolierung, Hygienemaßnahmen und die Diagnostik.
Weitere Informationen zum Coronavirus vom Robert Koch Institut
Bei weiteren Fragen können Sie sich direkt per Mail an das Gesundheitsamt wenden: gesundheitsamt@landkreis-stade.de
Gewerbe (Symbolbild) © Fotolia, Stillkost Gewerbe (Symbolbild)© Fotolia, StillkostEntschädigung von Verdienstausfällen
Wurde durch das Gesundheitsamt des Landkreises Stade eine Quarantäne ausgesprochen, so erhalten Arbeitnehmer und Selbstständige bzw. Freiberufler eine Entschädigung für Verdienstausfälle. Gleiches gilt für berufstätige Sorgeberechtigte von minderjährigen Kindern bei Schul- und Kitaschließungen. Weitere Informationen und Antragsformulare stellt der Landkreis Stade bereit.
Aktuelle Informationen zum Thema wirtschaftliche Hilfen, Kurzarbeit usw. sind auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung des Landkreises Stade zu finden.
Auch die Industrie- und Handelskammer Stade sowie die Handwerkskammer halten für Unternehmen Informationen und Förderprogramme bereit.
Die Bundesagentur für Arbeit gibt Informationen zur Grundsicherung, zum Kurzarbeitergeld, zur Arbeitslosmeldung und vieles mehr.
Der Verband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV) hat alle Sonderregelungen, Vereinbarungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus für Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und vieles mehr zusammengestellt.
Anträge auf Entschädigung bei Verdienstausfall online möglich
Arbeitgeber können auf digitalem Wege für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Entschädigung des Verdienstausfalls beantragen, wenn diese ihre Kinder aufgrund einer Schul- oder Kitaschließung selbst betreuen mussten.
Die Info-Seite www.ifsg-online.de steht als zentrale Anlaufstelle für Informationen zur Erstattung von Verdienstausfällen nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Verfügung. Unter diesen Paragraphen fällt nicht nur die Erstattung aufgrund von Schul- und Kitaschließung §56 (1a) IfSG, sondern auch aufgrund von Quarantäne §56 (1) IfSG.
Der Online-Antrag vereinfacht und beschleunigt die Antragsstellung stark: Die Bearbeitungszeit beträgt nur etwa 10 bis 20 Minuten. Die Antragsstellenden werden Schritt für Schritt durch den Antrag geführt, die für den Antrag zuständige Behörde wird hierbei automatisch aus den Antragsdaten ermittelt und notwendige Nachweise können direkt hochgeladen werden. Für Arbeitgeber, die Anträge für mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen, gibt es zudem die Möglichkeit eines sogenannten „Sammelantrags“. Informationen zum Arbeitgeber müssen dann für mehrere Anträge nur einmal angegeben werden. Der Eingang des Antrags wird zeitnah per E-Mail bestätigt. Außerdem ermöglicht die digitale Erfassung der Daten und die Verknüpfung mit dem digitalen Fachverfahren die zügige Bearbeitung seitens der Behörden.
Um trotz der hohen erwarteten Nachfrage nach dem Online-Antrag dessen Funktionalität sicher zu stellen, wurde eine Warteschlange eingerichtet. Sollte der Antrag zu einem bestimmten Zeitpunkt stark ausgelastet sein, gibt es die Möglichkeit, eine E-Mail-Adresse anzugeben. Darüber wird man automatisch benachrichtigt, sobald die Bearbeitung beginnen kann.
Antragsfrist
Die Anträge auf Verdienstausfallentschädigung nach §56 IfSG müssen innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Ende des jeweils auslösenden Ereignisses bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Anträge nach §56 (1) IfSG wegen Quarantäneanordnung müssen somit innerhalb von zwölf Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit oder dem Ende der Absonderung (Quarantäneanordnung) und Anträge nach §56 (1a) IfSG wegen Kinderbetreuung innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Ende der vorübergehenden Schließung oder der Untersagung des Betretens der Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen gestellt werden.
Einkaufstasche (Symbolbild) © Pitopia Markus Mainka 2013 Einkaufstasche (Symbolbild)© Pitopia Markus Mainka 2013Um gefährdete Gruppen vor dem Coronavirus zu schützen, ist die nachbarschaftliche Hilfe ausdrücklich erwünscht und ein Zeichen der wachsenden Solidarität unter den Menschen.
Die Unterstützung kann vielfältig ausfallen: Einkaufen und Botengänge machen, Rezepte bei der Apotheke einlösen oder einfach miteinander telefonieren. Allerdings sind dabei einige Verhaltensregeln einzuhalten. So sollten Einkäufe vor der Wohnungstür abgestellt und dort abgeholt werden, Personen sollten 1,5 bis 2 Meter Mindestabstand zueinander halten. Und natürlich: regelmäßig und sorgfältig die Hände waschen.
Mittlerweile haben sich zahlreiche Hilfsinitiativen in den Kommunen des Landkreises Stade gebildet, sei es durch die örtlichen Sportvereine, durch kirchliche Träger, durch caritative Ortvereine oder private Nachbarschaftsgruppen.
Die Freiwilligenagentur des Kreissportbundes Stade hat in Kooperation mit dem Diakonieverband Buxtehude-Stade, dem Kreisjugendring Stade und der Initiative „Nachbarschaftshilfe in Stade und Umgebung“ eine landkreisweite Vermittlungsstelle für nachbarschaftliche Hilfe eingerichtet. Hierüber können sich Freiwillige und Hillfesuchende melden und werden vermittelt.
Logo Deutsches Rotes Kreuz © Deutsches Rotes Kreuz Landrat Michael Roesberg ruft zur Unterstützung der vom Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Landkreis Stade initiierten Freiwilligen-Aktion „Wir machen!“ auf. Der Landrat: „Die nächsten Tage werden zeigen, in wie weit Kontaktsperren und andere Maßnahmen die Ausbreitung des Coronavirus wirksam eindämmen – aber wir müssen auch für den Fall gerüstet sein, dass die Zahl der Covid19-Erkrankten doch noch deutlich steigt. Dafür brauchen wir eine möglichst große Zahl freiwilliger Helferinnen und Helfer, die den vorhandenen DRK-Bereitschaften den Rücken stärken!“
Das DRK sucht hilfsbereite Menschen, die zwischen 18 und 55 Jahren alt sind und im Landkreis Stade wohnen. Frank Burfeindt, Leiter der DRK-Kreisbereitschaft: „Wir freuen uns über Freiwillige, die sich im medizinischen und pflegerischen Bereich auskennen ebenso wie beispielsweise über handwerklich vorgebildete Leute, die uns unterstützen wollen. Wer helfen will, kann sich melden!“
Burfeindt: „Niemand weiß, wie sich die Lage Covid-19 entwickelt und mit welchen Szenarien die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der DRK-Bereitschaften konfrontiert werden. Damit wir auch in der komplexesten Einsatzlage handlungsfähig und leistungsstark bleiben, haben wir uns entschlossen – auch geleitet durch Bilder aus Italien – um Mithilfe zu bitten.“ Das Freiwilligenregister dient dazu, bei Bedarf zusätzliche personelle Ressourcen verfügbar zu haben. Es handele sich, so Burfeindt, um eine vorbeugende Maßnahme, auf die nur im Bedarfsfall zurückgegriffen werde.
Wer sich eine Mithilfe vorstellen kann, erfährt dazu mehr auf der DRK-Internetseite www.mehr-als-blaulicht.de oder kann sich direkt per E-Mail beim DRK melden unter wirmachen@kv-stade.drk.de
Bitte nennen sie dort ihren vollen Namen, Geburtsdatum, Wohnort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und ihre Qualifikation.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Stade lässt Ältere und Pflegebedürftige gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie nicht allein und bleibt als "Anrufstation" weiterhin geöffnet.
Der Landkreis Stade hat zum Thema Corona-Virus mehrere Plakate erstellt, die zum Herunterladen bereitstehen:
Corona-Virus - So schützen wir uns!
Corona-Virus - So mokt wi dat!
Corona-Virus Informationen auf Türkisch, Französisch, Arabisch und Englisch.
Fragen und Antworten, Symbolbild © Pitopia, Style-Photofraphy.de, 2013 © Pitopia, Style-Photofraphy.de, 2013Die häufig gestellten Fragen und Antworten werden laufend ergänzt. Weitere wichtige Informationen finden Sie beim Land Niedersachsen, beim Robert Koch Institut und beim Themenblock "Hilfreiche Links".
Info zu den einzuhaltenden Hygienevorschriften
Wie kann ich mich und andere schützen?
Unabhängig von den derzeit bestehenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Bereich liefert ein gutes Hygieneverhalten einen wichtigen Beitrag gegen die Weiterverbreitung der Krankheitserreger. Der Hauptübertragungsweg scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Diese Übertragung kann direkt von Mensch zu Mensch erfolgen, wenn virushaltige Tröpfchen an die Schleimhäute der Atemwege gelangen. Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern folgende Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen, um eine Ansteckung zu vermeiden:
- Legen Sie verstärkten Wert auf Händehygiene. Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und ausreichend gründlich (mindestens 30 Sekunden) mit Wasser und Seife.
- Achten Sie darauf, sich nicht ins Gesicht zu fassen.
- Husten Sie in die Ellenbeuge, nicht in die Hand.
- Halten Sie 1,5 bis 2 Meter Abstand, insbesondere zu kranken Personen. Vermeiden Sie engen Köperkontakt.
- Sollten Sie bei sich selbst Symptome wie Fieber oder Husten feststellen, kontaktieren Sie Ihre Hausarztpraxis telefonisch, nicht persönlich, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Weitere Informationen dazu gibt es zum Beispiel unter www.infektionsschutz.de.
Wo bekomme ich als Privatperson Desinfektionsmittel?
Bei dem neuen Corona-Virus reicht ein gründliches Händewaschen mit haushaltsüblicher Seife aus. Insofern ist es für die allermeisten Menschen unnötig, sich mit Desinfektionsmittel einzudecken. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung zu Hause Desinfektionsmittel benötigen, sprechen Sie die Apotheken im Umkreis an.
Wann ordnet das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne / Isolation an?
Das Gesundheitsamt ordnet nach Bekanntwerden eines positiven Corona-Laborbefundes und/oder nach entsprechenden ermittlungstechnischen Untersuchungen an, wer sich in häusliche Absonderung zu begeben hat. Unterschieden wir hierbei zwischen
- Anordnung einer häuslichen Isolation für Personen, die am neuen Corona-Virus erkrankt sind (positiver Abstrich auf SASR-CoV-2)
- Anordnung einer häuslichen Quarantäne für Personen, die zur Kontaktpersonengruppe der Kategorie 1 zählen
Ob eine Person zur Kontaktpersonengruppe Kategorie 1 gehört, wird vom Gesundheitsamt festgelegt. Dies entscheidet sich je nach Art, Zeitpunkt, Intensität und Länge des Kontaktes zu einer an Covid-19 erkrankten Person.
Warum ordnet das Gesundheitsamt diese Maßnahmen an?
Die strenge Einhaltung der angeordneten häuslichen Absonderung ist von großer Bedeutung, um die Weiterverbreitung des Virus gezielt zu verlangsamen. Das Gesundheitsamt legt im Einzelfall das konkrete Vorgehen fest und bittet die Betroffenen, die Hausarztpraxis und den Arbeitgeber zu informieren, falls diese noch nicht Bescheid wissen. Sie dürfen in dieser Zeit nicht Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus verlassen.
Wie muss ich mich während der häuslichen Isolation / Quarantäne verhalten?
Wer gehört zur Kontaktpersonengruppe der Kategorie 2?
Nach Bekanntwerden eines neuen Falles stellt das Gesundheitsamt fest, welcher Personenkreis zu der sogenannten Kontaktpersonengruppe der Kategorie 2 gehört. Hierzu zählen Menschen, die zwar auch einen definierten Kontakt zu einem an Covid-19 Erkrankten hatten, dieser Kontakt jedoch nicht den Kriterien der Kategorie 1 entsprechen. Bei diesen Personen wird keine häusliche Absonderung angeordnet. Die Betroffenen werden hierüber schriftlich informiert und sollte sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen, wenn sich in den folgenden 14 Tagen Symptome einstellen, die auf eine Covid-19-Infekton hindeuten könnten.
Wie kann die Versorgung mit Lebensmitteln oder den Umgang mit Haustieren gewährleistet werden?
- Bekannte (Familie, Nachbar etc.) können Sie mit Lebensmitteln und wichtigen Dingen für den Alltag versorgen.
- Vermeiden Sie hierbei Kontakt und lassen Sie sich den Einkauf vor die Tür stellen.
- Falls Ihre Haustiere nach draußen müssen, lassen Sie dies am besten von Bekannten übernehmen. Wenn Sie einen Garten haben, können Sie Ihre Haustiere auch dort nach draußen lassen.
- Tipps_bei_häuslicher_Quarantaene.pdf
Wie werde ich medizinisch versorgt?
Die medizinische Versorgung gehört in die Hände des betreuenden Hausarztes. Lassen Sie sich im Bedarfsfall bitte immer telefonisch beraten. Zusammen mit der Ärztin / dem Arzt wird das weitere Vorgehen besprochen – im Zweifelsfall auch die Frage, ob eine stationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig ist.
Benötigen Sie weitere medizinische Hilfe (wie z.B. Physiotherapie) während der Quarantäne, muss die Notwendigkeit im Einzelfall sehr kritisch geprüft werden. Kontaktieren Sie hierzu bitte zunächst telefonisch Ihre Hausarztpraxis. Sollte eine bestimmte Behandlung unaufschiebbar sein, darf das medizinische Personal Sie in adäquater Schutzbekleidung aufsuchen. Allerdings muss das medizinische Personal vorher unbedingt über die Quarantänesituation aufgeklärt sein.
Was geschieht mit meiner Familie, wenn ich unter Quarantäne gestellt werde?
Das soziale Leben wird durch die Quarantäne erheblich reduziert. Bleiben Sie mit Freunden oder Verwandten in Kontakt, z.B. über Telefon und soziale Medien. Sollten Sie selbst infiziert sein, werden die in Ihrem Haushalt lebenden Personen im Regelfall als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft und auch unter Quarantäne gestellt. Die genauen Verhaltensweisen hierzu sind im Block ‚Gesundheit und Hygiene‘ enthalten. In jedem Fall sind strenge Abstandsregeln einzuhalten.
Kann der Hausarzt eine Quarantäne aussprechen?
Ein praktizierender Arzt kann keine Quarantäne anordnen. Dies kann nur das Gesundheitsamt als Behörde nach entsprechenden ermittlungstechnischen Untersuchungen. Der behandelnde Arzt kann einem Patienten jedoch sehr wohl empfehlen, zu Hause zu bleiben, z.B. wenn ein Abstrich auf Covid-19 durchgeführt wurde und das Ergebnis noch nicht vorliegt. Der Test ist ja erfolgt, weil ein möglicher Verdacht auf eine Infektion bestand. Sinnvollerweise sollte der Betroffene dann natürlich solange zu Hause bleiben, bis das Testergebnis vorliegt und während der Zeit der Ungewissheit nicht unnötigerweise andere Personen anstecken.
Wo werden Abstriche entnommen?
Sollte die behandelnde Ärztin bzw. der Arzt bei Ihnen einen Abstrich für erforderlich halten, wird diese Untersuchung auch bei der Hausärztin oder dem Hausarzt erfolgen.
Wichtig: Im Gesundheitsamt erfolgen auch Corona-Abstriche. Diese laborchemischen Untersuchungen sind jedoch der Personengruppe vorbehalten, mit der die Behörde in engem Kontakt steht.
Für weitere Frage zum Thema Gesundheit und Quarantäne steht Ihnen das Gesundheitsamt unter der E-Mail-Adresse gesundheitsamt@landkreis-stade.de zur Verfügung.
Wie kann ich mich und andere schützen?
Unabhängig von den derzeit bestehenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Bereich liefert ein gutes Hygieneverhalten einen wichtigen Beitrag gegen die Weiterverbreitung der Krankheitserreger. Der Hauptübertragungsweg scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Diese Übertragung kann direkt von Mensch zu Mensch erfolgen, wenn virushaltige Tröpfchen an die Schleimhäute der Atemwege gelangen. Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern folgende Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen, um eine Ansteckung zu vermeiden:
- Legen Sie verstärkten Wert auf Händehygiene. Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und ausreichend gründlich (mindestens 30 Sekunden) mit Wasser und Seife.
- Achten Sie darauf, sich nicht ins Gesicht zu fassen.
- Husten Sie in die Ellenbeuge, nicht in die Hand.
- Halten Sie 1,5 bis 2 Meter Abstand, insbesondere zu kranken Personen. Vermeiden Sie engen Köperkontakt.
- Sollten Sie bei sich selbst Symptome wie Fieber oder Husten feststellen, kontaktieren Sie Ihre Hausarztpraxis telefonisch, nicht persönlich, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
Weitere Informationen dazu gibt es zum Beispiel unter www.infektionsschutz.de.
Wo bekomme ich als Privatperson Desinfektionsmittel?
Bei dem neuen Corona-Virus reicht ein gründliches Händewaschen mit haushaltsüblicher Seife aus. Insofern ist es für die allermeisten Menschen unnötig, sich mit Desinfektionsmittel einzudecken. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung zu Hause Desinfektionsmittel benötigen, sprechen Sie die Apotheken im Umkreis an.
Wann ordnet das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne / Isolation an?
Das Gesundheitsamt ordnet nach Bekanntwerden eines positiven Corona-Laborbefundes und/oder nach entsprechenden ermittlungstechnischen Untersuchungen an, wer sich in häusliche Absonderung zu begeben hat. Unterschieden wir hierbei zwischen
- Anordnung einer häuslichen Isolation für Personen, die am neuen Corona-Virus erkrankt sind (positiver Abstrich auf SASR-CoV-2)
- Anordnung einer häuslichen Quarantäne für Personen, die zur Kontaktpersonengruppe der Kategorie 1 zählen
Ob eine Person zur Kontaktpersonengruppe Kategorie 1 gehört, wird vom Gesundheitsamt festgelegt. Dies entscheidet sich je nach Art, Zeitpunkt, Intensität und Länge des Kontaktes zu einer an Covid-19 erkrankten Person.
Warum ordnet das Gesundheitsamt diese Maßnahmen an?
Die strenge Einhaltung der angeordneten häuslichen Absonderung ist von großer Bedeutung, um die Weiterverbreitung des Virus gezielt zu verlangsamen. Das Gesundheitsamt legt im Einzelfall das konkrete Vorgehen fest und bittet die Betroffenen, die Hausarztpraxis und den Arbeitgeber zu informieren, falls diese noch nicht Bescheid wissen. Sie dürfen in dieser Zeit nicht Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus verlassen.
Wie muss ich mich während der häuslichen Isolation / Quarantäne verhalten?
Wer gehört zur Kontaktpersonengruppe der Kategorie 2?
Nach Bekanntwerden eines neuen Falles stellt das Gesundheitsamt fest, welcher Personenkreis zu der sogenannten Kontaktpersonengruppe der Kategorie 2 gehört. Hierzu zählen Menschen, die zwar auch einen definierten Kontakt zu einem an Covid-19 Erkrankten hatten, dieser Kontakt jedoch nicht den Kriterien der Kategorie 1 entsprechen. Bei diesen Personen wird keine häusliche Absonderung angeordnet. Die Betroffenen werden hierüber schriftlich informiert und sollte sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen, wenn sich in den folgenden 14 Tagen Symptome einstellen, die auf eine Covid-19-Infekton hindeuten könnten.
Wie kann die Versorgung mit Lebensmitteln oder den Umgang mit Haustieren gewährleistet werden?
- Bekannte (Familie, Nachbar etc.) können Sie mit Lebensmitteln und wichtigen Dingen für den Alltag versorgen.
- Vermeiden Sie hierbei Kontakt und lassen Sie sich den Einkauf vor die Tür stellen.
- Falls Ihre Haustiere nach draußen müssen, lassen Sie dies am besten von Bekannten übernehmen. Wenn Sie einen Garten haben, können Sie Ihre Haustiere auch dort nach draußen lassen.
- Tipps_bei_häuslicher_Quarantaene.pdf
Wie werde ich medizinisch versorgt?
Die medizinische Versorgung gehört in die Hände des betreuenden Hausarztes. Lassen Sie sich im Bedarfsfall bitte immer telefonisch beraten. Zusammen mit der Ärztin / dem Arzt wird das weitere Vorgehen besprochen – im Zweifelsfall auch die Frage, ob eine stationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig ist.
Benötigen Sie weitere medizinische Hilfe (wie z.B. Physiotherapie) während der Quarantäne, muss die Notwendigkeit im Einzelfall sehr kritisch geprüft werden. Kontaktieren Sie hierzu bitte zunächst telefonisch Ihre Hausarztpraxis. Sollte eine bestimmte Behandlung unaufschiebbar sein, darf das medizinische Personal Sie in adäquater Schutzbekleidung aufsuchen. Allerdings muss das medizinische Personal vorher unbedingt über die Quarantänesituation aufgeklärt sein.
Was geschieht mit meiner Familie, wenn ich unter Quarantäne gestellt werde?
Das soziale Leben wird durch die Quarantäne erheblich reduziert. Bleiben Sie mit Freunden oder Verwandten in Kontakt, z.B. über Telefon und soziale Medien. Sollten Sie selbst infiziert sein, werden die in Ihrem Haushalt lebenden Personen im Regelfall als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft und auch unter Quarantäne gestellt. Die genauen Verhaltensweisen hierzu sind im Block ‚Gesundheit und Hygiene‘ enthalten. In jedem Fall sind strenge Abstandsregeln einzuhalten.
Kann der Hausarzt eine Quarantäne aussprechen?
Ein praktizierender Arzt kann keine Quarantäne anordnen. Dies kann nur das Gesundheitsamt als Behörde nach entsprechenden ermittlungstechnischen Untersuchungen. Der behandelnde Arzt kann einem Patienten jedoch sehr wohl empfehlen, zu Hause zu bleiben, z.B. wenn ein Abstrich auf Covid-19 durchgeführt wurde und das Ergebnis noch nicht vorliegt. Der Test ist ja erfolgt, weil ein möglicher Verdacht auf eine Infektion bestand. Sinnvollerweise sollte der Betroffene dann natürlich solange zu Hause bleiben, bis das Testergebnis vorliegt und während der Zeit der Ungewissheit nicht unnötigerweise andere Personen anstecken.
Wo werden Abstriche entnommen?
Sollte die behandelnde Ärztin bzw. der Arzt bei Ihnen einen Abstrich für erforderlich halten, wird diese Untersuchung auch bei der Hausärztin oder dem Hausarzt erfolgen.
Wichtig: Im Gesundheitsamt erfolgen auch Corona-Abstriche. Diese laborchemischen Untersuchungen sind jedoch der Personengruppe vorbehalten, mit der die Behörde in engem Kontakt steht.
Für weitere Frage zum Thema Gesundheit und Quarantäne steht Ihnen das Gesundheitsamt unter der E-Mail-Adresse gesundheitsamt@landkreis-stade.de zur Verfügung.
Ein Hund in der Hundeschule © Pitopia, Antje Lindert-Rottke, 2011 © Pitopia, Antje Lindert-Rottke, 2011
Kann ich mich bei meinem Haustier anstecken?
Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen laut aktuellem Wissensstand keine Anzeichen für eine Übertragung des Corona-Virus von Haustieren auf Menschen. Der Kontakt gesunder Personen zu Haustieren muss nach den derzeitig verfügbaren Informationen nicht eingeschränkt werden.
Wenn ich Haustiere habe: Muss ich trotzdem etwas beachten?
Im Moment sind keine besonderen Maßnahmen notwendig. Aber auch im Umgang mit Haustieren sollte immer auf die Hygiene geachtet werden, etwa Hände gründlich mit Seife zu waschen. Wenn Ihr Tier krank ist oder Symptome zeigt, sollten Sie Ihren Tierarzt aufsuchen.
Achtung! Befinden sich Hundehalter/innen in häuslicher Isolation bzw. Quarantäne, die durch das Gesundheitsamt aufgegeben wurde, dürfen Wohnung bzw. Haus nicht verlassen werden. Auch Gassi gehen mit den eigenen Hunden ist nicht erlaubt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut.
Viele Fragen zum Thema Landwirtschaft beantwortet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)
Pferdesportverband Hannover e. V.
Ein Hund in der Hundeschule © Pitopia, Antje Lindert-Rottke, 2011 © Pitopia, Antje Lindert-Rottke, 2011
Kann ich mich bei meinem Haustier anstecken?
Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen laut aktuellem Wissensstand keine Anzeichen für eine Übertragung des Corona-Virus von Haustieren auf Menschen. Der Kontakt gesunder Personen zu Haustieren muss nach den derzeitig verfügbaren Informationen nicht eingeschränkt werden.
Wenn ich Haustiere habe: Muss ich trotzdem etwas beachten?
Im Moment sind keine besonderen Maßnahmen notwendig. Aber auch im Umgang mit Haustieren sollte immer auf die Hygiene geachtet werden, etwa Hände gründlich mit Seife zu waschen. Wenn Ihr Tier krank ist oder Symptome zeigt, sollten Sie Ihren Tierarzt aufsuchen.
Achtung! Befinden sich Hundehalter/innen in häuslicher Isolation bzw. Quarantäne, die durch das Gesundheitsamt aufgegeben wurde, dürfen Wohnung bzw. Haus nicht verlassen werden. Auch Gassi gehen mit den eigenen Hunden ist nicht erlaubt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut.
Viele Fragen zum Thema Landwirtschaft beantwortet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN)
Pferdesportverband Hannover e. V.
© Pitopia,Markus-Mainka-2013-einkaufstasche- 1733949 Die Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs war und ist während der Corona-Pandemie stets gewährleistet.
Versorgungsengpässe mit Nahrungsmitteln haben wir nicht zu befürchten. Besonders wichtig ist, dass Hamsterkäufe unterbleiben. Lebensmittelhändler dürfen sich vorbehalten, Waren nur in haushaltsüblichen Mengen abzugeben.
Kann der Virus auch über (importierte) Lebensmittel auf die Menschen übertragen werden?
Derzeit gibt es keinen Fall bei dem eine Infizierung durch Verzehr oder Kontakt nachgewiesen ist. Dies liegt wahrscheinlich an der relativ geringen Umweltstabilität des neuartigen Virus. Trotzdem sollten die allgemeingültigen Hygienehinweise eingehalten werden.
Können Corona-Viren über Backwaren oder frisches Obst und Gemüse übertragen werden? (Auszug Bundesinstitut für Risikobewertung BfR)
Es sind bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diese Übertragungswege bekannt. Grundsätzlich können Corona-Viren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Backwaren, Obst oder Gemüse gelangen. Eine Schmierinfektion einer weiteren Person erscheint dann möglich, wenn das Virus kurz danach über die Hände oder die Lebensmittel selbst auf die Schleimhäute des Mund- und Rachenraumes oder die Augen übertragen wird. Um sich vor Virusübertragungen zu schützen, ist es grundsätzlich wichtig, die allgemeinen Regeln der Hygiene des Alltags wie regelmäßiges Händewaschen und Fernhalten der Hände aus dem Gesicht zu beachten.
Bei der Zubereitung von Obst und Gemüse sollten die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden, die gründliches Abwaschen der Lebensmittel und häufiges Händewaschen während der Verarbeitung beinhalten.
Können Corona-Viren über Fleischwaren übertragen werden? (Auszug BfR)
Es sind bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt. Nutztiere, die zur Fleischproduktion verwendet werden, sind nach gegenwärtigem Wissensstand nicht mit SARS-CoV-2 infizierbar und können das Virus also über diesen Weg nicht auf den Menschen übertragen.
Grundsätzlich können Corona-Viren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Wurst und Fleisch gelangen. Eine Schmierinfektion einer weiteren Person erscheint dann möglich, wenn das Virus kurz danach über die Hände oder die Lebensmittel selbst auf die Schleimhäute des Mund- und Rachenraumes oder die Augen übertragen wird.
Um sich vor Virusübertragungen zu schützen, ist es grundsätzlich wichtig, die allgemeinen Regeln der Hygiene des Alltags wie regelmäßiges Händewaschen und Fernhalten der Hände aus dem Gesicht zu beachten. Weiterhin soll Fleisch und Geflügel generell - auch zum Schutz vor möglichen anderen Krankheitserregern - vor dem Verzehr ausreichend und gleichmäßig erhitzt werden, bis austretender Fleischsaft klar ist und das Fleisch eine weißliche (Geflügel), graurosafarbene (Schwein) oder graubraune Farbe (Rind) angenommen hat.
Können Corona-Viren über Milch von Kühen, die mit möglicherweise verunreinigten Futtermitteln gefüttert wurden, übertragen werden? (Auszug BfR)
Eine Übertragung von SARS-Cov-2 über Milch ist, wie für andere Lebensmittel auch, nach dem derzeitigen Stand des Wissens unwahrscheinlich. Es sind bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt. Dem Friedrich-Loeffler-Institut und dem Robert Koch-Institut sind bisher keine Informationen aus China oder anderen von SARS-CoV-2 betroffenen Ländern bekannt, die auf eine besondere Rolle von Futtermitteln für Heim- und Nutztieren schließen lassen.
Es liegen bisher keine Hinweise vor, dass Futtermittel ein Vehikel für Corona-Viren sind.
Weitere Fragen beantwortet das Bundesinstitut für Risikobewertung, auf das das Bundesumweltministerium für Ernährung und Lebensmittelsicherheit verweist.
© Pitopia,Markus-Mainka-2013-einkaufstasche- 1733949 Die Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs war und ist während der Corona-Pandemie stets gewährleistet.
Versorgungsengpässe mit Nahrungsmitteln haben wir nicht zu befürchten. Besonders wichtig ist, dass Hamsterkäufe unterbleiben. Lebensmittelhändler dürfen sich vorbehalten, Waren nur in haushaltsüblichen Mengen abzugeben.
Kann der Virus auch über (importierte) Lebensmittel auf die Menschen übertragen werden?
Derzeit gibt es keinen Fall bei dem eine Infizierung durch Verzehr oder Kontakt nachgewiesen ist. Dies liegt wahrscheinlich an der relativ geringen Umweltstabilität des neuartigen Virus. Trotzdem sollten die allgemeingültigen Hygienehinweise eingehalten werden.
Können Corona-Viren über Backwaren oder frisches Obst und Gemüse übertragen werden? (Auszug Bundesinstitut für Risikobewertung BfR)
Es sind bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diese Übertragungswege bekannt. Grundsätzlich können Corona-Viren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Backwaren, Obst oder Gemüse gelangen. Eine Schmierinfektion einer weiteren Person erscheint dann möglich, wenn das Virus kurz danach über die Hände oder die Lebensmittel selbst auf die Schleimhäute des Mund- und Rachenraumes oder die Augen übertragen wird. Um sich vor Virusübertragungen zu schützen, ist es grundsätzlich wichtig, die allgemeinen Regeln der Hygiene des Alltags wie regelmäßiges Händewaschen und Fernhalten der Hände aus dem Gesicht zu beachten.
Bei der Zubereitung von Obst und Gemüse sollten die allgemeinen Hygieneregeln beachtet werden, die gründliches Abwaschen der Lebensmittel und häufiges Händewaschen während der Verarbeitung beinhalten.
Können Corona-Viren über Fleischwaren übertragen werden? (Auszug BfR)
Es sind bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt. Nutztiere, die zur Fleischproduktion verwendet werden, sind nach gegenwärtigem Wissensstand nicht mit SARS-CoV-2 infizierbar und können das Virus also über diesen Weg nicht auf den Menschen übertragen.
Grundsätzlich können Corona-Viren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Wurst und Fleisch gelangen. Eine Schmierinfektion einer weiteren Person erscheint dann möglich, wenn das Virus kurz danach über die Hände oder die Lebensmittel selbst auf die Schleimhäute des Mund- und Rachenraumes oder die Augen übertragen wird.
Um sich vor Virusübertragungen zu schützen, ist es grundsätzlich wichtig, die allgemeinen Regeln der Hygiene des Alltags wie regelmäßiges Händewaschen und Fernhalten der Hände aus dem Gesicht zu beachten. Weiterhin soll Fleisch und Geflügel generell - auch zum Schutz vor möglichen anderen Krankheitserregern - vor dem Verzehr ausreichend und gleichmäßig erhitzt werden, bis austretender Fleischsaft klar ist und das Fleisch eine weißliche (Geflügel), graurosafarbene (Schwein) oder graubraune Farbe (Rind) angenommen hat.
Können Corona-Viren über Milch von Kühen, die mit möglicherweise verunreinigten Futtermitteln gefüttert wurden, übertragen werden? (Auszug BfR)
Eine Übertragung von SARS-Cov-2 über Milch ist, wie für andere Lebensmittel auch, nach dem derzeitigen Stand des Wissens unwahrscheinlich. Es sind bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt. Dem Friedrich-Loeffler-Institut und dem Robert Koch-Institut sind bisher keine Informationen aus China oder anderen von SARS-CoV-2 betroffenen Ländern bekannt, die auf eine besondere Rolle von Futtermitteln für Heim- und Nutztieren schließen lassen.
Es liegen bisher keine Hinweise vor, dass Futtermittel ein Vehikel für Corona-Viren sind.
Weitere Fragen beantwortet das Bundesinstitut für Risikobewertung, auf das das Bundesumweltministerium für Ernährung und Lebensmittelsicherheit verweist.